Erstwohnsitz in Berlin, Zweit im Ausland

Alfred @, Mittwoch, 13.07.2011 (vor 5394 Tagen) @ mattiw

Die Frage nach doppelter Haushaltsführung stellst Du am besten einen Fachmann für Einkommensteuerrecht – hier im Forum geht es um die Zweitwohnungsteuer, allenfalls ums Melderecht.
Bezüglich der ZWST:
Die fällt in Berlin nicht an, denn Du hast dort wohl keine Nebenwohnung


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