ZWS bei selbst genutzter Einliegerwohnung?

Anja_Berlin @, Donnerstag, 14.07.2011 (vor 5371 Tagen)

Liebes Forum,

bin beeindruckt von Kompetenz und Engagement hier und bitte daher um Hilfe zu folgendem Fall meiner Mutter:

1.
Sie hat ZWS-Fragebogen erhalten, da in dem Einfamilienhaus meiner Eltern eine Einliegerwohnung gebaut und steuerlich früher abgesetzt wurde. Sie bewohnt heute sowohl das Haus als auch die Einliegerwohnung (allein, da mein Vater verstorben ist).

Frage: Ist dies ein Fall einer steuerpflichtigen Zweitwohnung> Der Kölner Satzung nach ist das wohl so, weil es um Zweitwohnung, nicht etwa einen Zweitwohnsitz geht> :-(

2.
Falls es unter die Satzung fällt, gibt es sonstige Argumente gegen die Steuer - Rechtswidrigkeit der Satzung oder so>

Oder kann sie die Einliegerwohnung in das restliche Haus "eingliedern" o. ä., damit sie in Zukunft keine zwei Wohnungen mehr hat und nur für die Vergangenheit versteuern muss>

Any lead welcome und herzlichen Dank!

Anja

ZWS bei selbst genutzter Einliegerwohnung?

Alfred @, Donnerstag, 14.07.2011 (vor 5371 Tagen) @ Anja_Berlin

Der Begriff „Zweitwohnsitz“ ist hier fehl am Platz. Nach der Kölner Satzung muss eine Zweitwohnung eine Nebenwohnung sein.
Es gilt das Gleiche wie für das Zweifamilienhaus – keine Hauptwohnung, keine Nebenwohnung = keine Zweitwohnung. Oder anders formuliert: Es gibt nur eine einzige Wohnung und weder eine Haupt- noch eine Nebenwohnung. Das scheint die Stadt erkannt zu haben und ist heftig am zurückrudern. Der Termin wurde verlängert und die Steuerpflicht relativiert. S. Aktueller Hinweis: Antwortfrist für Zweifamilienhausbesitzer verlängert: Link:
http://www.stadt-koeln.de/buergerservice/themen/steuern-gebuehren/zweitwohnungssteuer/

Beiblatt und Steuererklärung unausgefüllt zurückschicken mit einem Anschreiben, Text in etwa:
„in der Anlage erhalten Sie zu meiner Entlastung Ihre Vordrucke „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“ sowie das Beiblatt unausgefüllt zurück. Wie Sie dem Melderegister unschwer entnehmen können, bin ich in Köln weder mit Haupt- noch mit Nebenwohnung registriert und damit gem. § 9 Abs. 4 Ihrer Satzung nicht steuerpflichtig.“
Was dann passiert, steht in den Sternen. Auf jeden Fall die Frist ausreizen. Wenn die Stadt Köln sich wegen Arbeitsüberlastung über 6 Jahre Zeit lässt, wird man als Betroffener wohl ein paar Tage überziehen dürfen. Wichtig ist vor allen Dingen, dass der Eingang von der Stadt quittiert wird.

ZWS bei selbst genutzter Einliegerwohnung?

Anja_Berlin @, Freitag, 15.07.2011 (vor 5370 Tagen) @ Alfred

Lieber Alfred,

super - schon mal besten Dank für die schnelle Hilfe!