ZWS bei selbst genutzter Einliegerwohnung?
Der Begriff „Zweitwohnsitz“ ist hier fehl am Platz. Nach der Kölner Satzung muss eine Zweitwohnung eine Nebenwohnung sein.
Es gilt das Gleiche wie für das Zweifamilienhaus – keine Hauptwohnung, keine Nebenwohnung = keine Zweitwohnung. Oder anders formuliert: Es gibt nur eine einzige Wohnung und weder eine Haupt- noch eine Nebenwohnung. Das scheint die Stadt erkannt zu haben und ist heftig am zurückrudern. Der Termin wurde verlängert und die Steuerpflicht relativiert. S. Aktueller Hinweis: Antwortfrist für Zweifamilienhausbesitzer verlängert: Link:
http://www.stadt-koeln.de/buergerservice/themen/steuern-gebuehren/zweitwohnungssteuer/
Beiblatt und Steuererklärung unausgefüllt zurückschicken mit einem Anschreiben, Text in etwa:
„in der Anlage erhalten Sie zu meiner Entlastung Ihre Vordrucke „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“ sowie das Beiblatt unausgefüllt zurück. Wie Sie dem Melderegister unschwer entnehmen können, bin ich in Köln weder mit Haupt- noch mit Nebenwohnung registriert und damit gem. § 9 Abs. 4 Ihrer Satzung nicht steuerpflichtig.“
Was dann passiert, steht in den Sternen. Auf jeden Fall die Frist ausreizen. Wenn die Stadt Köln sich wegen Arbeitsüberlastung über 6 Jahre Zeit lässt, wird man als Betroffener wohl ein paar Tage überziehen dürfen. Wichtig ist vor allen Dingen, dass der Eingang von der Stadt quittiert wird.
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Anja_Berlin,
14.07.2011
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Alfred,
14.07.2011
- ZWS bei selbst genutzter Einliegerwohnung? - Anja_Berlin, 15.07.2011
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Alfred,
14.07.2011