weiß jemand wie die aktuelle Entwicklung in Halle ist> Ich halte die Rückwirkung für rechtswidrig und die Satzung somit für nichtig. Über ein Jahr kann man ja reden, aber nicht über mehrere. Klagt schon jemand>
mal wieder Halle:
Alfred , Sonntag, 17.07.2011 (vor 5077 Tagen) @ Schumi
Eine Satzung rückwirkend zum In-Kraft-Treten der 1. Satzung wäre durchaus zulässig – sie darf nur nicht den Kreis der Steuerpflichtigen erweitern. Und das ist bei der Satzung Halle der Fall. Aber das ist das geringste Problem der Verwaltung.
mal wieder Halle:
Schumi , Sonntag, 17.07.2011 (vor 5077 Tagen) @ Alfred
okay, ich halte es aber auch für mit dem Wesen der ZWeitwohnsitzsteuer als Jahressteuer unvereinbar, eine Rückwirkung über ein Jahr hinaus zu statuieren. Wenn man vom Vertrauen her denkt, kann man wohl verlangen, dass der Bürger sein Geld ein Jahr lang bereit hält. Danach aber nicht mehr. Sonst würde man ihn ja faktisch zur Reservehaltung über Jahren zwingen. Man stelle sich das System auf zwanzig Jahre vor... Undenkbar. Kein Interesse der Stadt kann zu so einem Verhalten zwingen.
mal wieder Halle:
Alfred , Sonntag, 17.07.2011 (vor 5076 Tagen) @ Schumi
Das Wesen der Zweitwohnungsteuer kennt nur das BVerwG, alle anderen verkennen es.
Eine Rückwirkung der Satzung ist zulässig, so lange sie nur der Klarstellung dient und den Kreis der Steuerpflichtigen nicht erweitert. Wird der Kreis der Steuerpflichtigen erweitert, ist die Satzung unwirksam. Das ist m.E. bei der Satzung Halle der Fall, wurde bisher aber nicht gerichtlich festgestellt. Außerdem besteht durchaus die Möglichkeit, dass das OVG LSA da anderer Ansicht ist.
Eine rückwirkende Steuererhebung ist etwas anderes. Von 20 Jahren ist hier nicht die Rede. Die Veranlagungsfrist endet üblicherweise nach spätestens sieben Kalenderjahren. Sie setzt aber auf jeden Fall eine wirksame Satzung voraus.
mal wieder Halle:
Schumi , Sonntag, 17.07.2011 (vor 5076 Tagen) @ Alfred
» Das Wesen der Zweitwohnungsteuer kennt nur das BVerwG, alle anderen
» verkennen es.
was ist denn, wenn es sich allen anderen anschließt >! Kann Jesus ein Burito essen, das so heiß ist, dass ...
aber danke für die Info, dass noch keiner geklagt hat.