Zweitwohnungssteuer Seminarhaus

Jäger @, Freitag, 22.07.2011 (vor 5063 Tagen)

Hallo,

in Baiersbronn gestalte ich gerade eine Haus um in eine Seminarhaus, d.h. es soll an Gruppen vermietet werden bzw. ich werde dort Seminare abhalten.

Nun verlangt die Stadt Baiersbronn eine Zweitwohnungssteuer im Sinne einer Zweitwohnung neben meinem Hauptwohnsitz.

Ist es möglich die Zweitwohnungssteuer zu umgehen, wenn das Haus hauptsächlich als Seminarhaus genutzt wird>

Freue mich über Antworten. Vielen Dank!

Beste GRüße

Werner-Jäger

Zweitwohnungssteuer Seminarhaus

Alfred @, Freitag, 22.07.2011 (vor 5063 Tagen) @ Jäger

Verlangen kann die Gemeinde viel und frgen darf sie auch. Aber wenn das Haus der Einkommenserzielung dient/dienen soll, ist es keine „Zweitwohnung“. Da wird die Gemeinde vermutlich Zicken machen und Nachweise verlangen. Ändert aber nichts daran, dass Du vermutlich keine „innerhalb oder außerhalb des Gemeindegebiets belegene Hauptwohnung hast“.
Der Begriff „Hauptwohnsitz“ hat hier nichts zu suchen und wird von der Gemeinde auch nicht verlangt.
Abgesehne davon, ist die Satzung verfassungswidrig – aber das ist ein endloser (Rechts-)Streit
Sonstige damit verbundene Fragen, wie Genehmigung für das Vorhaben usw. sollten vorab geklärt sein.
Noch Fragen>