Zweitwohnungssteuer Seminarhaus
Verlangen kann die Gemeinde viel und frgen darf sie auch. Aber wenn das Haus der Einkommenserzielung dient/dienen soll, ist es keine „Zweitwohnung“. Da wird die Gemeinde vermutlich Zicken machen und Nachweise verlangen. Ändert aber nichts daran, dass Du vermutlich keine „innerhalb oder außerhalb des Gemeindegebiets belegene Hauptwohnung hast“.
Der Begriff „Hauptwohnsitz“ hat hier nichts zu suchen und wird von der Gemeinde auch nicht verlangt.
Abgesehne davon, ist die Satzung verfassungswidrig – aber das ist ein endloser (Rechts-)Streit
Sonstige damit verbundene Fragen, wie Genehmigung für das Vorhaben usw. sollten vorab geklärt sein.
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- Zweitwohnungssteuer Seminarhaus -
Jäger,
22.07.2011
- Zweitwohnungssteuer Seminarhaus - Alfred, 22.07.2011