ZWS in Kiel bei überwiegendem Aufenthalt am Erstwohnsitz
Nun, die Stadt hat zum 1.1.2011 eine neue Satzung. Danach ist maßgeblich, dass eine Wohnung melderechtlich als Nebenwohnung registriert ist bzw. zu registrieren wäre. Das dürfte bei Dir der Fall sein.
Ob Du zweitwohnungsteuerpflichtig bist, hängt davon ab, ob Deine Wohnung die etwas nebulösen Voraussetzungen der Satzung erfüllt.
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Pusha,
01.08.2011
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Alfred,
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