Zweitwohnsteuer Landau/Pfalz

Alfred @, Dienstag, 02.08.2011 (vor 5571 Tagen) @ Gloubra

Wenn die Tochter eine Wohnung in Saarbrücken und in Landau hat, ist sie sowohl in Saarbrücken als auch in Landau meldepflichtig.
Wenn die Stadt Landau ihre Satzung nicht grundlegend geändert hat, ist Steuergegenstand die als Nebenwohnung registrierte Wohnung, wenn der Nutzer sie innehat.
Eine gesonderte Anmeldung der Zweitwohnung ist nicht erforderlich. Die Anmeldung nach dem Melderecht reicht aus.
Ein Wohnsitz ist melderechtliche überhaupt nicht meldepflichtig.


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