ZWS Hamburg

Alfred @, Mittwoch, 03.08.2011 (vor 5080 Tagen) @ HH-ZWS

» ... in HH bin ich mit "alleinigem Wohnsitz" gemeldet, aber ich glaube, das macht in diesem Fall keinen Unterschied, oder>
Richtig, das ist für die ZWSt vom Ergebnis her belanglos. Allenfalls spricht es noch deutlicher gegen eine ZW als die Registrierung mit Hauptwohnung.

» Punkt 3 ist mir etwas unklar.
Nicht nur Dir. Selbst der bayer. VGH brauchte da Nachhilfe durch das BVerwG (Entschuldigung, musste einfach sein).
Ob es Dir weiterhilft, weiß ich nicht, aber ich zitiere zum „Innehaben“ mal das BVerwG, Einschübe in [….] durch mich:
„Das nach dem Aufwandsbegriff i.S.d. Art. 105 Abs. 2a GG gebotene Innehaben einer weiteren Wohnung für die persönliche Lebensführung setzt eine dahin gehende Bestimmung des Verwendungszweckes der Zweitwohnung voraus. Eine solche Festlegung kann nur derjenige treffen, der für eine gewisse Dauer rechtlich gesichert über die Nutzung der Wohnung verfügen kann [Das ist der Eigentümer, Mieter oder sonstige Dauernutzungsberechtigte (z.B.: Nießbrauch)].Er muss also entsprechend seinen Vorstellungen zur persönlichen Lebensführung selbst bestimmen können, ob, wann und wie er diese nutzt, ob und wann er sich selbst darin aufhalten oder sie anderen zur Verfügung stellen will [Das beschreibt die rechtliche Verfügungsgewalt].“
Das BVerwG eiert ein bisschen herum, weil es sich mit dem Innehaben bei der ZWSt selbst von hinten in die Brust geschossen hat.

» Mein Vater und ich sind beide gleichberechtigte Hauptmieter ... Dann sind wir beide sicher auch Inhaber, ...>
Inhaber zu sein, träfe für Deinen Vater nur dann zu, wenn er sich diese rechtliche Verfügungsgewalt vorbehalten hätte bzw. mir Dir teilen würde. Denn so wie ein Eigentümer mit der Vermietung einer Wohnung diese rechtl. Verfügungsgewalt an den Mieter verliert/abgibt, kann auch ein (Mit)Mieter diese einem anderen (entgeltlich oder unentgeltlich) überlassen. Das ist bei Dir wohl der Fall, denn Dein Vater steht ja nur im Mietvertrag, weil der Vermieter eine Sicherheit wollte.

Noch Fragen>


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion