Zweitwohnsitz bei Hauptwohnsitz im Ausland
Hallo,
ich bin Deutsche, wohne aber, der Arbeit wegen, in Brüssel, wo ich nun meinen Hauptwohnsitz habe.
Ich möchte gerne, da ich als freiberufliche Journalistin arbeite, teilweise auch von Deutschland aus arbeiten und würde entweder bei meiner Mutter oder bei einer Freundin ein möbliertes Zimmer haben, für das ich keine Miete zahlen muss.
Bin ich unter diesen Umständen auch verpflichtet, ZWS zu zahlen>
Vielen Dank!!
Zweitwohnsitz bei Hauptwohnsitz im Ausland
» Bin ich unter diesen Umständen auch verpflichtet, ZWS zu zahlen>
Das kommt vor allen Dingen darauf an, in welchem Ort Deutschlands „das Zimmer“ ist.
Die nächste Frage wären dann die nach den rechtlichen Nutzungsverhältnisse. Bei „Mutter“ oder „einer Freundin“ gehe ich davon aus, dass Dir nur eine tatsächliche, jederzeit widerrufliche "Wohngelegenheit" geboten wird – dann fällt auf keinem Fall ZWst an.
Ggf. kann noch von (marginaler) Bedeutung sein, ob die Nutzung melderechtlich relevant erfolgt.
Am Rande, nur der Ordnung halber:
Wenn Du Brüssel als Haupt- oder Erstwohnsitz hast, musst Du irgendwo auf der Welt Deinen Neben- oder Zweitwohnsitz haben.
Zweitwohnsitz bei Hauptwohnsitz im Ausland
» » Bin ich unter diesen Umständen auch verpflichtet, ZWS zu zahlen>
» Das kommt vor allen Dingen darauf an, in welchem Ort Deutschlands „das
» Zimmer“ ist.
----> entweder Hamburg, Berlin oder Hannover
» Die nächste Frage wären dann die nach den rechtlichen Nutzungsverhältnisse.
» Bei „Mutter“ oder „einer Freundin“ gehe ich davon aus, dass Dir nur eine
» tatsächliche, jederzeit widerrufliche "Wohngelegenheit" geboten wird – dann
» fällt auf keinem Fall ZWst an.
» Ggf. kann noch von (marginaler) Bedeutung sein, ob die Nutzung
» melderechtlich relevant erfolgt.
---> für mich wäre eine Anmeldung wichtig, da ich einen Gewerbeschein für meine beruflichen Aktivitäten beantragen muss
»
» Am Rande, nur der Ordnung halber:
» Wenn Du Brüssel als Haupt- oder Erstwohnsitz hast, musst Du irgendwo auf
» der Welt Deinen Neben- oder Zweitwohnsitz haben.
---> Warum>
Zweitwohnsitz bei Hauptwohnsitz im Ausland
Vielen Dank für die schnelle Antwort!!!
Zweitwohnsitz bei Hauptwohnsitz im Ausland
» ----> entweder Hamburg, Berlin oder Hannover
In allen drei Orten hast Du eigentlich nur dann bürokratische Schwierigkeiten zu erwarten, wenn Du dort mit Nebenwohnung registriert ist.. Eine Wohnung im Ausland zählt melderechtlich nicht und Du kannst das Zimmer Bei „Mutter“ oder „einer Freundin“ als einzige/alleinige Wohnung registrieren lassen. Das setzt nur voraus, dass Du das Zimmer „beziehst“ und nutzt. Die rechtliche Verfügungsgewalt (Innehaben) ist dafür nicht erforderlich.
» ---> Warum>
Rein vom Begriff her, sprachlich/logisch. Die Vorsilbe „Haupt-“ kennzeichnet in Beziehungen mit etwas als wesentliche, bedeutungsvollste Sache (Beispiele: Hauptattraktion, Hauptgewinn, Hauptbahnhof).
Eine Hauptwohnung setzt eine weitere Wohnung (Nebenwohnung) voraus – sonst wäre sie die einzige Wohnung.
Aus dem Begriff Hauptwohnsitz ergibt sich sprachlich, dass es sich um den wichtigsten und bedeutendsten Wohnsitz des Einwohners handeln muss. Anmerkung dazu: Muss im Recht nicht unbedingt so sein.
Zweitwohnsitz bei Hauptwohnsitz im Ausland
» » ----> entweder Hamburg, Berlin oder Hannover
» In allen drei Orten hast Du eigentlich nur dann bürokratische
» Schwierigkeiten zu erwarten, wenn Du dort mit Nebenwohnung registriert
» ist.. Eine Wohnung im Ausland zählt melderechtlich nicht und
---> Es zählt auch nicht, wenn ich in Brüssel ordnungsgemäss angemeldet bin>>>
Zweitwohnsitz bei Hauptwohnsitz im Ausland
» » ist.. Eine Wohnung im Ausland zählt melderechtlich nicht und ...
» ---> Es zählt auch nicht, wenn ich in Brüssel ordnungsgemäss angemeldet bin>>>
Nein, das Gesetz besagt: "Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung".