Zweitwohnungsteuer obwohl Haus zum Verkauf steht?
Hallo,
ich habe ein Haus in der Gemeinde Bischofswiesen geerbt. Jetzt habe ich einen Steuerbescheid zur Zweitwohnungsteuer von der Gemeinde bekommen, obwohl ich ihr vorher geschrieben habe, dass das Haus nicht als Zweitwohnung genutzt wurde – sondern zum Verkauf stand.
Das Haus ist nun verkauft, dennoch besteht die Gemeinde auf der Zweitwohnungsteuer.
Kann das sein> Ist das rechtlich in Ordnung>
Schon mal vielen Dank für eine paar konkrete Tipps zum Widerspruch bei der Gemeinde!
Zweitwohnungsteuer obwohl Haus zum Verkauf steht?
1. Hier wären Zeitangaben hilfreich: Wann geerbt – wann im Grundbuch eingetragen – wann verkauft>
2. Wie lässt sich die Kaufabsicht konkret nachweisen>
3. Lässt sich der Leerstand ggf. nachweisen (Verbrauchswerte o.ä,)>
4. Wie weit ist der eigene Wohnort von Bischofswiesen entfernt>
5. Von Wann ist der Steuerbescheid - TT.MM.>
Zweitwohnungsteuer obwohl Haus zum Verkauf steht?
Hallo Alfred,
hier die Info:
» 1. Hier wären Zeitangaben hilfreich: Wann geerbt – wann im Grundbuch » eingetragen – wann verkauft>
Geerbt 07/10 - Eingetragen 07/10 - verkauft 07/11
» 2. Wie lässt sich die Kaufabsicht konkret nachweisen>
Da findet sich was... u.A.
Anzeigen - ab ca. 10/10
Ultimativ - der (Verkaufs-)Vertrag
» 3. Lässt sich der Leerstand ggf. nachweisen (Verbrauchswerte o.ä,)>
Ja.
» 4. Wie weit ist der eigene Wohnort von Bischofswiesen entfernt>
ca. 150km / 1.5h
» 5. Von Wann ist der Steuerbescheid - TT.MM.>
Kürzlich - noch ist Zeit für Widerspruch
Vielen Dank schon mal und viele Grüße!
Zweitwohnungsteuer obwohl Haus zum Verkauf steht?
Ohne Widerspruch bewegt sich gar nichts.
Ganz so eindeutig wie die Gemeinde sich das vorstellt, ist die Sache nicht. Da müsste sich was machen lassen.
Ein bisschen störend ist die Zeit zwischen Erbfall und Verkauf, da wird man näher drauf eingehen müssen. Dazu sind weitere Angaben erforderlich, die allerdings nicht unbedingt in aller Öffentlichkeit im Forum breitgetreten werden sollten. Vorschlag: Mail an mich, dann sehen wir weiter.