Zweitwohnungsteuer obwohl Haus zum Verkauf steht?

Alfred @, Donnerstag, 11.08.2011 (vor 5243 Tagen) @ Jogi

Ohne Widerspruch bewegt sich gar nichts.

Ganz so eindeutig wie die Gemeinde sich das vorstellt, ist die Sache nicht. Da müsste sich was machen lassen.
Ein bisschen störend ist die Zeit zwischen Erbfall und Verkauf, da wird man näher drauf eingehen müssen. Dazu sind weitere Angaben erforderlich, die allerdings nicht unbedingt in aller Öffentlichkeit im Forum breitgetreten werden sollten. Vorschlag: Mail an mich, dann sehen wir weiter.


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