Wohngeld +Zweitwohnsitz
Hallo,
ich habe eine ganz dringende Frage und weiß gar nicht weiter.
Ich studiere in Berlin, ab April habe ich für 5 Monate ein Praktikum in einer anderen Stadt gemacht. Da es ein freiwilliges Praktikum war, habe ich ein Urlaubssemester genommen und dementsprechend kein Bafög erhalten.
Ich habe mich für das Praktikum in der anderen Stadt angemeldet. Hätte ich es nicht gemacht, hätte ich kein Wohngeld beantragen können. Nun ziehe ich wieder zurück nach Berlin. Ich wollte mich im September wieder dort ummelden. Jedoch wird (soweit ich weiß) in Berlin ein Mietvertrag bei der Anmeldung gefordert. Ich habe nur meinen alten Mietvertrag (von Okt 2009). Während der Praktikumszeit hat mein Freund allein in der Wohnung gelebt. Ich war nie da, kam nur 1 Mal in den 5 Monaten nach Berlin.
Muss ich jetzt Zweitwohnsitzsteuer zahlen> Wenn ja an welchem Ort, Berlin, oder der Praktikumsort (wo war denn mein Lebensmittelpunkt)> Was hat das für Auswirkungen auf das bezogene Wohngeld>
Danke schon mal und
Viele Grüße
Wohngeld +Zweitwohnsitz
Wo Dein Lebensmittelpunkt ist, kannst Du selbst entscheiden. Darum geht es hier aber nicht.
Um nicht auf Vermutungen angewiesen zu sein, müsste ich für die Antworten wissen:
- in welcher Stadt Du Dein Praktikum (April bis August) gemacht hast,
- wie Du vor Deinem Praktikum in Berlin gemeldet warst (mit Haupt-, Neben- oder alleiniger Wohnung),
- wie Du dich nach dem Praktikum in Berlin wieder registrieren lassen wirst>
Davon hängt ab, ob ZWSt überhaupt im Raum steht und was zu tun ist. Der Meldezirkus dürfte eigentlich kein ernsthaftes Problem sein - ob mit oder ohne Mietvertrag.
Wohngeld +Zweitwohnsitz
Hallo, danke für deine Antwort.
also, es sieht folgender Maßen aus:
» - in welcher Stadt Du Dein Praktikum (April bis August)
gemacht hast,
Praktikum habe ich in FFm gemacht, gemeldet war ich in Eschborn, da in FFM keine Wohnung auf die schnelle gefunden
» - wie Du vor Deinem Praktikum in Berlin gemeldet warst (mit Haupt-, Neben-
» oder alleiniger Wohnung),
War meine einzige Wohnung, deshalb war ich auch mit Hauptwohnsitz gemeldet.
» - wie Du dich nach dem Praktikum in Berlin wieder registrieren lassen
» wirst>
Ich werde mich wieder genau so zurück melden, einzige Wohnung/ Hauptwohnsitz Berlin.
In Berlin muss man seit Herbst 2009 immer den Mietvertrag bei der Ummeldung mitbringen. Warum meinst du wird es keine Probleme geben, wenn ich mich mit dem Vertrag von Okt 2009 anmelde>
Danke.
Viele Grüße
Wohngeld +Zweitwohnsitz
Wenn ich mir alles richtig zusammengereimt habe, sah/sieht es melderechtlich bei dir so aus:
Bis April in Berlin mit alleiniger Wohnung (nicht mit Hauptwohnung)registriert. Für das Praktikum in Eschborn warst Du ebenfalls mit alleiniger Wohnung gemeldet (und damit in Berlin abgemeldet). Nach dem Praktikum im August Neuanmeldung in Berlin zur Registrierung mit alleiniger Wohnung (und damit Abmeldung der Wohnung in Eschborn).
Ob das melderechtlich alles so nötig und richtig war, lassen wir mal außen vor, denn darum geht es nicht mehr.
Für die Neuanmeldung in Berlin.
Der Mietvertrag dient dem Einwohnermeldeamt in erster Linie dazu, um festzustellen, ob der Einwohner berechtigterweise in die Wohnung einzieht (z.B. kein Hausbesetzer ist). Das Datum des Mietvertrages in Berlin ist bedeutungslos – denn Mieter einer Wohnung zu sein, bedeutet nicht zwangsläufig, dass man diese auch nutzt. Du kannst also unbesorgt Deinen Mietvertrag vorzeigen und – sollte jemand dumm fragen, kannst Du erklären, dass Du im April ausgezogen bist, die Wohnung aber nicht gekündigt hast, um sie ggf. später wieder zu beziehen.
Alternativ kannst Du es mit einer Bestätigung Deines Freundes versuchen, der als „Wohnungsgeber“ bestätigt, dass Du am TT. August 2011 in diese Wohnung eingezogen bist. Dann dürfte es überhaupt eine dummen Fragen geben.