Wohngeld +Zweitwohnsitz

Alfred @, Sonntag, 21.08.2011 (vor 4877 Tagen) @ Tinchen

Wenn ich mir alles richtig zusammengereimt habe, sah/sieht es melderechtlich bei dir so aus:
Bis April in Berlin mit alleiniger Wohnung (nicht mit Hauptwohnung)registriert. Für das Praktikum in Eschborn warst Du ebenfalls mit alleiniger Wohnung gemeldet (und damit in Berlin abgemeldet). Nach dem Praktikum im August Neuanmeldung in Berlin zur Registrierung mit alleiniger Wohnung (und damit Abmeldung der Wohnung in Eschborn).
Ob das melderechtlich alles so nötig und richtig war, lassen wir mal außen vor, denn darum geht es nicht mehr.

Für die Neuanmeldung in Berlin.
Der Mietvertrag dient dem Einwohnermeldeamt in erster Linie dazu, um festzustellen, ob der Einwohner berechtigterweise in die Wohnung einzieht (z.B. kein Hausbesetzer ist). Das Datum des Mietvertrages in Berlin ist bedeutungslos – denn Mieter einer Wohnung zu sein, bedeutet nicht zwangsläufig, dass man diese auch nutzt. Du kannst also unbesorgt Deinen Mietvertrag vorzeigen und – sollte jemand dumm fragen, kannst Du erklären, dass Du im April ausgezogen bist, die Wohnung aber nicht gekündigt hast, um sie ggf. später wieder zu beziehen.
Alternativ kannst Du es mit einer Bestätigung Deines Freundes versuchen, der als „Wohnungsgeber“ bestätigt, dass Du am TT. August 2011 in diese Wohnung eingezogen bist. Dann dürfte es überhaupt eine dummen Fragen geben.


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