Erfahrung mit der Meldestelle und dem Amt für Finanzw. Kiel

horst-herrmann @, Dienstag, 23.08.2011 (vor 4601 Tagen)

Letztens bekam ich einen Brief aus Kiel vom Einwohnermeldeamt. Ich sollte eine Erklärung abgeben, ob der dort gemeldete Zweitwohnsitz noch besteht oder nicht.

Ich hatte meine Anmeldung längst vergessen.
Zweitwohnsitzsteuer wurde bisher nicht erhoben, eine kurze online Recherche ergab jedoch, daß zum Jahresbeginn 2011 eine neue Satzung in Kraft getreten war, deren Text sich nicht finden ließ.

Ich sah mich vor der Wahl ein Bußgeld oder die Zweitwohnungssteuer zu zahlen (so ich denn zu letzterem nach der neuen Satzung verpflichtet sein würde).

Mir widerfuhr nichts dergleichen:

Beim Telefonat mit der auf dem Schreiben angegebenen Sachbearbeiterin wurde mir freundlich mitgeteilt, daß ich kein Einzelfall und alles kein Problem sei. Ich solle einfach auf den Zettel schreiben, wann ungefähr ich ausgezogen war und ihn zurücksenden oder faxen. Das wäre für die Abmeldung ausreichend und die Sache für mich erledigt.
Mit der Erhebung der Steuer sei eine andere Stelle betraut, die Durchwahl könne ich gern haben.
Ein Bußgeld hätte ich nicht zu befürchten.
Freundlicherweise wurde mir auch mitgeteilt, wann ich den Zweitwohnsitz bereits bestätigt hatte.

Ich faxte und hatte bereits am nächsten Tag eine Abmeldebestätigung - Auszugsdatum vor 2 Jahren- im Briefkasten.
Auf den Kontakt zum Amt für Finanzwirtschaft verzichtete ich, um nicht eventuell auf eine vergessene Steuer aufmerksam zu machen.


Eine Woche später meldete sich jedoch auch dieses Amt bei mir:
Ich wurde zur Erklärung zur Zweitwohnsitzsteuer aufgefordert. Eine Kopie der nirgends online zu findenden Satzung lag dem Schreiben bei. Ich kann sie auf Wunsch gern einscannen.
Das auszufüllende Formular ist simpel - sogar die Gründe für den Ausschluß der Zahlungsverpflichtung sind vorgedruckt und nicht zu übersehen.

Hier genügte ein Anruf. Ich gab dem netten Sachbearbeiter zur Kenntnis, daß ich meinen kieler Wohnsitz vor einer Woche rückwirkend seit 2 Jahren abgemeldet hatte. Da er den Sachverhalt selbst am besten überprüfen könne, verlangte er keine schriftlichen Nachweise.

Auch nach der neuen Satzung hätte ich i.Ü. nichts zahlen müssen.

Ende gut, alles gut.
(23.08.2011)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion