doppelte Haushaltsführung/ZWS

Start80 @, Donnerstag, 25.08.2011 (vor 4879 Tagen)

Ich werde in wenigen Monaten beruflich eine Tätigkeit in München aufnehmen. Allerdings habe ich an meinem Heimatort (ca 100 km entfernt) eine Wohnung, die ich weiterhin - sofern ich nicht arbeite - nutzen will. Ich sehe diesen Ort als meinen Lebensmittelpunkt an. Da ich aber mehr in München bin (in der Regel 5 Tage die Woche), bin ich verpflichtet hier meinen Hauptwohnsitz zu melden. Sofern sollte keine ZWS fällig sein. Meine alte Wohung wird zum Zweitwohnsitz angemeldet. Kann ich hier die doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen> Auf welchen Ort muss meine Lohnsteuerkarte ausgestellt sein> Über Antwort wäre ich sehr dankbar.

doppelte Haushaltsführung/ZWS

Alfred @, Donnerstag, 25.08.2011 (vor 4879 Tagen) @ Start80

So wie Du das schilderst, klingt das alles ok, und Du kannst „doppelte Haushaltsführung“ geltend machen. Allerdings solltest Du den „Lebensmittelpunkt“ noch ein bisschen unterfüttern können (Freunde, Vereine o.ä.). Hinweis: Wenn an Deinem Heimatort ZWSt erhoben wird, wärst Du dort fällig.
Die Lohnsteuerkarte wird von der Gemeinde ausgestellt, an der Du Deine Hauptwohnung hast. Ob und wie sie geändert werden muss, wenn Du im Jahr umziehst, entzieht sich meiner Kenntnis.

doppelte Haushaltsführung/ZWS

Start80 @, Donnerstag, 25.08.2011 (vor 4879 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort. Hast mir schon mal sehr weitergeholfen!