doppelte Haushaltsführung/ZWS

Alfred @, Donnerstag, 25.08.2011 (vor 4719 Tagen) @ Start80

So wie Du das schilderst, klingt das alles ok, und Du kannst „doppelte Haushaltsführung“ geltend machen. Allerdings solltest Du den „Lebensmittelpunkt“ noch ein bisschen unterfüttern können (Freunde, Vereine o.ä.). Hinweis: Wenn an Deinem Heimatort ZWSt erhoben wird, wärst Du dort fällig.
Die Lohnsteuerkarte wird von der Gemeinde ausgestellt, an der Du Deine Hauptwohnung hast. Ob und wie sie geändert werden muss, wenn Du im Jahr umziehst, entzieht sich meiner Kenntnis.


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