Zweitwohnsitz in Hamburg

Alfred @, Montag, 29.08.2011 (vor 4596 Tagen) @ Ostseeperle

» Unklar ist mir aber immer noch, warum ich mich dann vorwiegend nicht in Hamburg aufhalte!>
Weil Finanzämter und Gerichte anders rechnen, wenn sie es denn überhaupt tun.
Erstens rechnet man nur in ganzen Tagen – Bruchrechnen ist zu kompliziert.
Für die Reisetage gilt damit: Der Sonntag rechnet auf jeden Fall als Aufenthaltstag in der Kieler Wohnung (Abfahrt nach 12:00 Uhr). Für Freitag könnte das rein theoretisch anders aussehen, aber ich gehe mal davon aus dass Du bis Mittag wieder in Kiel bist. Dann rechnet dieser Tag auch als Aufenthaltstag in der Kieler Wohnung. Bleiben vier Tage pro Arbeitswoche für Hamburg.
Die juristische Standardrechnung funktioniert dann so: Das Jahr hat 365 Tage (Schaltjahre lassen wir mal außen vor). Ungefähr 50 Tage werden für Urlaub und Feiertage abgezogen. Bleiben 315 Tage, das wären 45 Arbeitswochen mit je vier Arbeitstagen, insgesamt also maximal 180 Tage Aufenthalt in HH gegen 185 Tage Aufenthalt in Kiel – und schwupps hältst Du Dich rechnerisch-rechtlich vorwiegend in Kiel und nicht in HH auf. Und damit hast Du einen Steuerbescheid des FA HH im Haus und nach zurückgewiesenen Widerspruch eine Klage beim Finanzgericht Hamburg. Denen musst du dann beibringen, dass o.a. Rechnung nicht stimmt. Und das ist schwierig, denn (s.o.) Gerichte rechnen eben anders. Das könnte gelingen, wenn Du Dich mindestens 10 Tage in keiner der beiden Wohnung aufhältst (was im allgemeinen zutrifft), aber das musst Du nachweisen und noch dazu einen verständigen Finanzbeamten oder Richter finden.


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