Haus geerbt, Nutzung noch unklar

heinrich @, Samstag, 03.09.2011 (vor 5080 Tagen)

Hallo,

ich habe zusammen mit meinen Geschwistern ein Haus in einer Gemeinde geerbt, die Zweitwohnsitzsteuer erhebt. Dazu habe ich einige Fragen:

Um das Haus einer Nutzung zuzuführen, muss es entrümpelt und renoviert werden. Das dauert mindestens ein Jahr. Geben Kommunen da Karenzzeiten, bis Zweitwohnsitzsteuer anfällt>

In dem Haus befindet sich ein Büro, dass wir ggf. mit einigen Zusatzräumen zur gewerblichen Nutzung vermieten möchten. Zusätzlich würden wir die Benutzung von Küche und Sanitärräumen durch den potentiellen Büromieter dulden. Eine Verfügbarkeit der anderen Räume durch den Mieter wäre gegeben. Fällt dann für den Rest des Hauses immer noch ZWSt an, auch wenn wir Geschwister uns nur sporadisch dort aufhalten würden>

Wir haben bisher keinen Bescheid über eine ZwSt erhalten. Es ist unklar, ob jemand von uns einen Zweitwohnsitz in der Gemeinde anmeldet. Müssen wir der Kommune anzeigen, dass das Haus leer steht und später einer Nutzung zugeführt wird> Drohen da evtl. Verwarnungsgelder>

Denkbar wäre auch, dass ich meinen ersten Wohnsitz in dem geerbten Haus anmelde und mein bisheriger erster Wohnsitz zum Nebenwohnsitz wird. (liegt viel näher an meiner Arbeitsstelle). Das hätte eventuell den Vorteil, dass ich steuerlich eine doppelte Haushaltsführung geltend machen kann. Prüfen Kommunen nach, ob die Änderung des esten Wohnsitzes nur vorgegeben oder realistisch ist>

Für jede Hilfe wäre ich sehr dankbar.

VG

Heinrich

Haus geerbt, Nutzung noch unklar

Alfred @, Samstag, 03.09.2011 (vor 5079 Tagen) @ heinrich

Die Gemeinde wird die ZWSt für jede Minute des Leerstandes beanspruchen. Ob sie damit durchkommt, hängt von Euch ab. Maßgeblich ist einzig und allein, dass ihr möglichst hieb- und stichfest nachweisen könnt, dass das Haus für euch eine Kapitalanlage darstellt (also verkauft oder vermietet werden soll) und nicht für den persönlichen Lebensbedarf genutzt werden soll/wird. "Nutzung noch unklar" ist da Gift für den Nachweis der Kaptalanlage.

„Dort aufhalten“ ist mir zu ungenau. Man kann sich in einem Haus aufhalten, ohne es für den persönlichen Lebensbedarf zu nutzen. Ob „sporadisch“ Einfluss auf die ZWSt-Pflicht hat, hängt von der kommunalen Satzung ab. Die kann von Ort zu Ort verschieden sein,

konkreter Plan zur Nutzung des geeerbten Elternhauses

heinrich @, Sonntag, 04.09.2011 (vor 5078 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

herzlichen Dank für die prompte Antwort.

folgende konkrete Nutzung planen wir für das geerbte Elternhaus: die existierende Büro"etage" wird zur gewerblichen Nutzung vermietet, die Benutzung von einem Sanitärraum wird geduldet. (Wir kennen den gewerblichen Nutzer gut.)

Die verbleibenden Räume des Hauses kann man so nicht weiter an jemand anderes vermieten. Also würden wir hier eine echte Selbstnutzung vornehmen. Für den nicht vermieteten Teil des Hauses würden wir sogar die ZwSt zahlen, da die dann hoffentlich einigermaßen erschwinglich wäre. Geht das>>

Vielen Dank für die Hilfe.

heinrich

konkreter Plan zur Nutzung des geeerbten Elternhauses

Alfred @, Sonntag, 04.09.2011 (vor 5078 Tagen) @ heinrich

Wenn der Mieter schon feststeht, dürfte es mit der „Kapitalanlage“ keine Schwierigkeiten geben. Für die Selbstnutzung dürfte ZWSt fällig werden – kommt auf die Satzung an (kenne ich nicht, weil Ort unbekannt). Ob die Gemeinde sich allerdings auf 1 Jahr für Entrümpeln und Renobieren einlässt, wage ich zu bezweifeln.
Wenn sich mehrere Geschwister in der Nutzung abwechseln, muss eine melderechtliche Registrierung nicht zwangsläufig erforderlich sein.
Ob jemand mit Haupt- oder Nebenwohnung registriert ist, lässt sich seitens der Behörde nur in gewissen Grenzen nachprüfen. Üblicherweise hält man sich aber vorwiegend am Arbeitsort auf und muss nachweisen können, wenn es nicht so ist.