Zweitwohnung in München wegen Arbeitsstelle

Alfred @, Samstag, 03.09.2011 (vor 4711 Tagen) @ LaSanja

» die wohnung dient nur zur übernachtung während der arbeitszeit. kann man das so begründen>
Nein, denn gerade dadurch entsteht der „vorwiegende Aufenthalt" in München.
Beispiel:
Du arbeitest von Montag bis Freitag ganztägig in München und übernachtest dort an vier Tage. Dann hältst Du Dich an fünf Tagen ausschließlich oder überwiegend in München auf – macht bei 220 Arbeitstagen eindeutig die Münchenen Wohnung zur Hauptwohnung.

Etwas anderes ergäbe sich, wenn Du die Wohnung nur „gelegentlich“ zum Übernachten nutzen würdest und pro Arbeitswoche an mindestens 2 aufeinander folgenden Tagen „nach Hause“ fährst.
Beispiel:
Du arbeitest von Montag bis Freitag ganztägig in München und übernachtest dort an vier Tage. Am Dienstag und Mittwoch fährst Du nach Hause, damit wird der Mittwoch rechnerisch dem Heimatwohnort zugeschlagen. Macht bei 220 Tagen einen überwiegenden Aufenthalt in München von 176 Tagen – rechnerisch bleiben also 189 Tage für die Wohnung am Heimatort, die damit zur Hauptwohnung wird.
Das hängt ein bisschen von der Art der Arbeit ab, ist bei 42 km Wegstrecke aber durchaus plausibel zu erklären.

Allerdings fällt dann in M wohl die ZWSt an. Die lässt sich als Werbungskosten absetzen. Für die einkommensteuerrechtliche Absetzbarkeit dürfte der melderechtliche Status keine Rollen spielen. Letztlich eine Frage der Argumentation gegenüber dem FA –wenn es sich überhaupt querstellt.


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