Die zweitwohnungsteuer muss weg Teil2

Alfred @, Sonntag, 04.09.2011 (vor 4830 Tagen) @ Himbim13

» das Ferienhaus des Herrn Ministerpräsidenten Seehofer
Ob eine Gemeinde ZWSt erhebt oder nicht, ist ihre Sache. Wenn Herr Seehofer sein Ferienhaus in einer Gemeinde hat, die keine ZWSt erhebt, ist das schön für ihn. Ob da Zusammenhänge bestehen, darüber kann jeder spekulieren, sollte dabei aber den Gesamtzusammenhang im Auge behalten.. Mich würde allenfalls ärgern (aber nicht wundern) wenn Herr Seehofer keine ZWSt zahlen würde, obwohl die Gemeinde eine solche erhebt. Allerdings wäre dies rechtlich ohne weiteres möglich und ggf. nicht zu beanstanden.

» Die Presse und Meinungsfreiheit ist eben alleine Sache des Chefredakteurs.
Von wegen – die Presse- und Meinungsfreiheit des Chefredakteurs reicht genau so weit, wie sie mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmt.

» Das 1000jährige Reich ist untergegangen ebenso der real existierende Sozialismus, ...
Manches wäre leichter zu ertragen, wenn man den Untergang des Abendlandes nicht immer gleich an der Zweitwohnungsteuer festmachen wollte. Da bietet die deutsche Steuergesetzgebung lohnendere – vielleicht sogar leichtere - Ziele.

» 1.Ist diese Aufwands-/ Abschöpfungssteuer für alle gerechtfertigt!>
Diese Frage ist nicht zu beantworten, wenn man nicht weiß, wer „alle“ sein soll.

» Im übrigem, nach meinem Verständnis ein dem freiheitlichen Rechtsstaat widersprechendes Gewaltmonopol, ..
U.a das staatliche Gewaltmonopol macht den Rechtsstaat aus.

» Rechtsweg
Natürlich gibt es bzgl. der ZWSt neben dem Rechtsweg noch die politische Meinungsbildung. Der kann durchaus sinnvoll sein - s. Köln und die ZFH. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man mit klaren Begriffen und Zielen vorgeht und eine Lobby hinter sich hat (z.B. den jeweiligen Städte- und Gemeindetag – mit öffentlichen Mitteln finanziert, jeder demokratischen Kontrolle entzogen). Und bei einer Bagatellsteuer wird man sich auch dann immer mit dem Michael-Kohlhaas- oder Don-Quijote-Effekt herumschlagen müssen.
Das heißt aber nicht, dass man auf den Rechtsweg verzichten sollte. Es greift zu kurz, wenn man nur die Urteile betrachtet, um den Wert einer Klage zu beurteilen. In vielen Fällen kommt es gar nicht zu einem Urteil, weil die beklagte Stadt den Steuerbescheid vor einer Verhandlung aufhebt. Und selbst Entscheidungen, die für den Kläger negativ ausfielen, können für andere positiv sein – so z.B. die Entscheidungen des BVerwG von 2009 in Sachen Revision Mainz oder des BVerfG zu Aachen und München. Diese Entscheidungen sind selbstverständlich nicht für alle Fälle anwendbar, aber sie bieten eine Fülle von Ansatzmöglichkeiten und zeigen, dass die Rechtsprechung „im Fluss“ ist.
Wer klagt, sollte sich allerdings über seine Erfolgsaussichten im Klaren sein. Das ist u.a. nur möglich, wenn Begriffe immer wieder hinterfragt werden, denn die Antwort kann von Satzung zu Satzung verschieden sein.

» ... bedingt durch Unkenntnis der Materie, ... die Einstellung ihres Wahlkandidaten am ehesten zu erforschen>
Die Einstellung „Pro Zweitwohnungsteuer“ wäre für mich kein Kriterium deswegen einen Kandidaten nicht zu wählen. Die Entscheidung in "Unkenntnis der Materie" schon.


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