Die Zweitwohnungssteuer muss weg Teil 3!

Himbim13 @, Sonntag, 11.09.2011 (vor 4850 Tagen)

Die Zweitwohnungssteuer muss weg Teil 3!
Zunächst zu den Gegenargumenten in Teil 2. s. 03.09/04.09.2011.

Presse- und Meinungsfreiheit des Chefredakteurs reicht genau so weit, wie sie mit der Meinung des Herausgebers über…Wie beckmesserisch, heißt es nicht: „Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich sing!“

Manches wäre leichter zu ertragen, wenn man den Untergang des Abendlandes……..
Das müsste man nicht, wenn nicht stets auf eine „von Gott gewollte“ Unabänderlichkeit verwiesen würde und den Fragenden suggeriert würde, das außer dem juristischen Weg es keinen anderen legalen, demokratischen Weg gäbe, sich gegen diese Steuer zu wehren und zugleich versucht, jegliche Bemühungen auf diese Möglichkeiten hinzuweisen und zu organisieren, zu verunglimpfen und aussichtslos hinzustellen.

„…..wer „alle“ sein soll>“ Na, die Betroffenen!

U.a. das staatliche Gewaltmonopol macht den Rechtsstaat aus.
Eben, wenn es im freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen Sinn zur Anwendung gelangt und nicht, die noch vorliegenden Tugenden der hier lebenden Bevölkerung, wie z.B. Selbstverantwortung, Fleiß, Opferbereitschaft, Sparsamkeit durch Bevormundung und Abzocke zerstört. Jede der diese Tugenden zerstörende Eingriffe ist ein Zeichen dafür, dass man sich erneut der Vergangenheit nähert.

„Pro Zweitwohnungsteuer“ wäre für mich kein Kriterium deswegen einen Kandidaten nicht zu wählen……..
„!!!!!!!!!!!!!“ mehr braucht hinsichtlich dieser Aussage nichts hinzugefügt werden.

….. Die Entscheidung in "Unkenntnis der Materie" schon.

Eben das festzustellen und öffentlich zu machen ist das demokratische Recht eines jedem Betroffenen dieser Steuer. Und diese Möglichkeit bietet sich nicht nur vor den Wahlen der zuständigen gesetzgebenden Legislative, sondern zu jeder Zeit an.
Von Allen, die hier im Forum ihr besonderes Anliegen vortragen und verständliche Fragen stellen, kann angenommen werden, dass Sie Internetnutzer sind. Was hindert diesen Personenkreis daran,ihre Fragen an die Vertreter der politischen Parteien zu richten. Vor allem aber deren Einstellung zu dieser Steuer dem Betroffenen offen zulegen. Muss man in diesem freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat bereits schon wieder Angst haben!> Oder ist es den Deutschen typisch anhaftender Untertanengeist verbunden mit einem Phlegma>
Warum stellen Sie nicht, der Partei oder den, den Sie wählen wollen einmal folgende Fragen:
Z.B.: Warum …
1. …sind die Zweitwohnungsinhaber bei einer
Mitsprache in der Gemeinde ausgeschlossen und
schlechter gestellt wie ausländische Mitbürger>

2.….die Höhe dieser Abgabe für das
Innehaben eines solchen Objektes einer
Kaltmietenberechnung unterliegt, obwohl weder ein
Mietspiegel noch Vergleichsobjekte nachgewiesen
werden und von den Kommunen solche Nachweise in
der Regel auch nicht veröffentlicht werden. Außer
ggf. einer Feststellung der Durchschnittsmieten
eines Gutachters der von der Kommune bezahlt
wurde.

3 ….Nebenwohnungsinhaber obwohl mit den gleichen
Kommunalen Abgaben belastet wie ein mit
Hauptwohnung Gemeldeter 2.WhgST zahlen muss>

4.…und dann bei in Anspruchnahme von kommunalen
Einrichtungen (Friedhof, Kindergarten usw.) wie
jeder Einheimische seine Gebühren trotz dieser
Steuer zu entrichten hat.

5.…jeder mit Hauptwohnung Gemeldete kommunale
Einrichtungen ohne einer solchen Steuer
unterworfen zu sein, diese nutzen und in Anspruch
nehmen kann.

6.….Der Gleichheitsgrundsatz zwischen Einheimischen
und Nebenwohnungsinhaber (Auswärtigen) durch
Satzungstricks ständig verletzt wird.

7.…der ledige Arbeitnehmer, der Student und der
Rentner die den Forderungen der Politiker
nachkommen, die sind, die die Zeche bezahlen
müssen.

8.…Einkommensgrenzen wofür bereits schon zigmal
Steuern bezahlt wurden und nicht einmal eine
Inflationsrate berücksichtigt wird angesetzt
werden sobald dieser unter 7. angeführte
Personenkreis um Erlass dieser Steuer bittet.

9.…Hingegen Politiker, die infolge ihres Mandates
(Bundestag, Landtag) ein Nebenwohnung am
jeweiligen Parlamentssitz haben entweder infolge
des Schutzes der Familie zur Steuer nicht
veranlagt werden bzw.wenn ja, diese durch die
neben den Diäten zustehende Aufwandentschädigung
bereits gedeckt wird und zusätzlich noch als
Werbungskosten abgesetzt werden kann.

Und hier speziell für 2.WhgSt-Zahler in Bayern:

10.…den Bürgern des Freistaates Bayern wissentlich
seitens der Legislative im Land bzw. den
Kommunen verheimlicht wird, dass die Kommunen
auch für mit Nebenwohnung Gemeldete
Schlüsselzuweisungen erhalten.

11..Nebenwohnungsinhaber, mit Hunden die ihren Kot
auf der Straße hinterlassen,gleich gesetzt
werden.

12...der durch die Zustimmung zur Aufhebung des
seinerzeitigen Verbotes der Erhebung dieser
Bagatellsteuer im Freistaat Bayern, der besondere
Vertrauensschutz in eklatanter Weise gegenüber den
Bürgern dieses Landes verletzt wurde, die wegen
diesem Verbot auf einen besonderen
Vertrauensschutz bauten und sich den politischen
Forderungen zufolge eine Altersicherung schafften.

Kann ein Kandidat einer solchen Partei, der diese Fakten als rechtstaatlich befindet noch von sich behaupten auf dem Boden eines freiheitlichen Rechtstaates zu stehen, insbesondere, wenn man bedenkt, dass diese Steuer vor allem den Bevölkerungsteil trifft, der in diesem Land des sozialen Schutzes am meisten bedarf. Ist bei Befürwortung dieser Steuer ein Kandidat bzw. Partei überhaupt noch wählbar>
Finden Sie es heraus, Sie können diese Fragen verwenden und darüber hinaus von sich aus weitere Fragen formulieren, um festzustellen, was die so von Ihnen angesprochene Person / Partei dazu entgegnet. Verschließen Sie eine solche Antwort
nicht. Stellen Sie analog anderer Internetmöglichkeiten dem Forum 2.WhgSt die Antworten der von Ihnen Befragten, zur politischen Bildung, dem Forum zur Verfügung. Oder aber verweisen Sie ggf. auf seine/ die Antwort, die im Abgeordnetenwatch nachgelesen werden kann. Bitte beachten Sie aber, Zitat:“ Eine Schwalbe macht noch keinen Frühling“.
Stellen Sie sich aber die Wirkung vor, wenn eine Vielzahl der Betroffenen sich einer solchen Aktion anschließen würde, was durch das Internet leicht möglich ist.
Welche Äußerungen inzwischen zu diesem Thema seitens der politischen Instanzen vorliegen ist einer weiteren Fortsetzung vorbehalten.


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