ZWST in Halle

Alfred @, Freitag, 16.09.2011 (vor 5063 Tagen) @ Martin

» Dann habe ich wohl keine Chance ...
So habe ich das nicht gesagt.
1. Ob Du Inhaber der Nebenwohnung bist, kann ich aus der Formulierung „mit meiner Freundin zusammengezogen“ nicht erkennen. Deine Angaben sind da ein bisschen dürftig. Solltest Du nicht Inhaber der Nebenwohnung (z.B. Mit-/Unter-/Mieter) sein, bist du nicht steuerpflichtig.
2. Die Satzung der Stadt Halle ist nichtig, weil sie die ZWSt-Pflicht an die melderechtlichte Registrierung einer Wohnung anknüpft. So wie Du das schilderst, wohnst du nicht mehr – auf keinen Fall aber vorwiegend – bei Deinen Eltern. Deine Nebenwohnung ist die tatsächlich vorwiegend genutzte Wohnung – und damit Deine Erstwohnung. Pferdefuss bei der Sache: Damit gibst Du einen Verstoß gegen das Meldegesetz zu (Ordnungswidrigkeit – Geldbuße theoretisch bis zu 2.500 €).


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