ZWST-Rückwirkend für 4 Jahre zahlen ?
» Bezirk Potsdam
Wohl Stadt Potsdam.
Ob die ZWSt gerechtfertigt ist, kann ich nicht beurteilen. Die rückwirkende Festsetzung über 4 Jahre ist rechtlich zulässig.
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weingarten500,
17.09.2011
- ZWST-Rückwirkend für 4 Jahre zahlen ? - Alfred, 17.09.2011