ZWS Berlin Darmstadt
§ 25 des Hessischen Melgesetzes besagt unter anderem:
Einwohnerinnen und Einwohner unterliegen nicht der Meldepflicht nach § 13 Abs. 1, wenn
1. ,,,
2. sie für eine Wohnung im Inland gemeldet sind und ein Aufenthalt sechs Monate nicht überschreitet, ...
Bei drei Monaten Aufenthalt dürfte das die Probleme lösen.
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zweiraumwohnung,
23.09.2011
- ZWS Berlin Darmstadt - Alfred, 23.09.2011