Halle: ZWS-Bescheid Ende September 2011 für Jahr 2009

Hasi @, Dienstag, 27.09.2011 (vor 5109 Tagen)

Liebe Forenteilnehmer!

Wer von Euch kennt sich mit der Problematik der Veranlagung für komplett in der Vergangenheit liegende abgeschlossene Zeiträume aus (echte Rückwirkung)>

Konkret: die Stadt versendet Ende September 2011 einen ZWS-Bescheid für einen vollständig im Jahr 2009 liegenden Zeitraum (mehrere Monate in 2009).

Frage 1:
Kann/darf die Stadt im September 2011 zu Recht zu einem abgeschlossenen – komplett im Jahr 2009 liegenden – Zeitraum veranlagen>


Weiterhin :
Frage mich, ob meine Wohnung überhaupt die Definition einer Zweitwohnung erfüllt (bin älter als 18 J.). Denn gemäß § 1 Abs. 5 Buchst. d) der Satzung (nach Änderung durch Beschluss des Stadtrates vom 24.11.2010) gilt:
"Keine Zweitwohnungen im Sinne dieser Satzung sind: Wohnungen von Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die aus beruflichen Gründen, zu Schul- oder Ausbildungszwecken gehalten werden."

Frage 2:
Wie ist der Wortlaut des § 1 Abs. 5 Buchst. d) zu interpretieren>
Gilt die Ausnahme des § 1 Abs. 5 nur für Personen bis zu einem Alter von 18 Jahren oder für alle Personen, die (altersunabhängig) aus beruflichen Gründen sowie zu Schul- und Ausbildungszwecken eine Wohnung halten>

D A N K E im voraus!


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