Köln- -2 Familienhaus-- Eigentümer oben-Tochter unten

hans-juergencomputer @, Montag, 03.10.2011 (vor 5001 Tagen)

Hallo und Guten Tag zusammen,
bin heute auf dieses Forum aufmerksam geworden.

Folgender Sachverhalt:
Wir wohnen in Köln mit meinen Schwiegereltern(Eigentümer+Besitzer)(Alter 81+74) zusammen in einem (Ein>/Zwei>)Familienhaus. Meine Schwiegereltern wohnen im 1.OG und wir(Schwiegersohn+Tochter+2 Kinder) wohnen im EG.
Wir haben die EG Wohnung auf eigene Kosten saniert und
bezahlen keine MIETE, beteiligen uns an allen anfallenden Kosten, die das Haus+Grundstück mit sich bringt.Wir pflegen und hegen die alten Leute damit es Ihnen im Alter noch gut geht.
Wer kann uns sagen, wann man von der Zweitwohnsitzsteuer befreit ist, wenn die Wohnung im EG von der eigenen Tochter mit Familie bewohnt wird und der Gedanke von den Schwiegerelter war und ist:"Wenn ich (gebrechlich),(pflegebedürftig)bin, habe ich meine Tochter/Schwiegersohn zur Hilfe und Unterstützung".
Über eine Antwort mit oder (ohne) Link wäre ich sehr dankbar.
Grüße aus Köln

Köln- -2 Familienhaus-- Eigentümer oben-Tochter unten

Alfred @, Dienstag, 04.10.2011 (vor 5001 Tagen) @ hans-juergencomputer

Ich muss zugeben, dass es mir bis heute nicht gelungen ist, in Erfahrung zu bringen, ob die Kölner Defizitverwaltung sich überhaupt und ggf. welche Gedanken macht.

Trotzdem:
Bei der von Dir geschilderten Konstellation darf in Köln keine ZWSt anfallen – weder bei einem Ein- noch bei einem Zweifamilienhaus. Niemand hat eine Nebenwohnung oder melderechtliche Hauptwohnung. Wer eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung bekommt, sollte Gegenfragen stellen.

Gibt es einen konkreten Anlass für die Frage>