Köln- -2 Familienhaus-- Eigentümer oben-Tochter unten

Alfred @, Dienstag, 04.10.2011 (vor 5000 Tagen) @ hans-juergencomputer

Ich muss zugeben, dass es mir bis heute nicht gelungen ist, in Erfahrung zu bringen, ob die Kölner Defizitverwaltung sich überhaupt und ggf. welche Gedanken macht.

Trotzdem:
Bei der von Dir geschilderten Konstellation darf in Köln keine ZWSt anfallen – weder bei einem Ein- noch bei einem Zweifamilienhaus. Niemand hat eine Nebenwohnung oder melderechtliche Hauptwohnung. Wer eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung bekommt, sollte Gegenfragen stellen.

Gibt es einen konkreten Anlass für die Frage>


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