Köln- -2 Familienhaus-- Eigentümer oben-Tochter unten
Ich muss zugeben, dass es mir bis heute nicht gelungen ist, in Erfahrung zu bringen, ob die Kölner Defizitverwaltung sich überhaupt und ggf. welche Gedanken macht.
Trotzdem:
Bei der von Dir geschilderten Konstellation darf in Köln keine ZWSt anfallen – weder bei einem Ein- noch bei einem Zweifamilienhaus. Niemand hat eine Nebenwohnung oder melderechtliche Hauptwohnung. Wer eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung bekommt, sollte Gegenfragen stellen.
Gibt es einen konkreten Anlass für die Frage>
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hans-juergencomputer,
03.10.2011
- Köln- -2 Familienhaus-- Eigentümer oben-Tochter unten - Alfred, 04.10.2011