Zwst Kreis Waldshut

Bergmädel @, Donnerstag, 06.10.2011 (vor 5100 Tagen)

Hallo!
Wir wohnen in einem Kurort im Kreis Waldshut, haben dort unseren Hauptwohnsitz. In dem Haus, in dem wir wohnen, haben wir nun zusätzlich eine kleine Einliegerwohnung angemietet, die mein Mann (Psychotherapeut) ausschließlich als Praxis nutzen möchte. Im aktuellen Gemeindeblatt wird jedoch auf die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer hingewiesen: "....eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner außerhalb oder innerhalb des Gemeindegebietes gelegenen Hauptwohnung im Gemeindegebiet zu Zwecken der Erholung, der Berufsausübung oder der Ausbildung oder zu Zwecken des sonstigen persönlichen Lebensbedarfes innehat."

Muss man für eine Räumlichkeit, die rein beruflich genutzt wird und zur Einkommenserzielung dient, tatsächlich Zweitwohnungssteuer zahlen> Hinzu kommt, dass unsere Gegend psychotherapeutisch unterversorgt ist und die Eröffnung der Praxis für den Landkreis ein Gewinn darstellen sollte.

Besten Dank im voraus für die Antworten und liebe Grüße


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