Zweitwohnsitzsteuer Köln - Erbfall

belphegor @, Freitag, 07.10.2011 (vor 5052 Tagen)

Habe vom 01.05.2005 bis 31.12.2005 einem Freund ein Zimmer untervermietet. Er hat für diesen Zeitraum seinen Zweitwohnsitz bei mir angemeldet. Danach hat er seinen Hauptwohnsitz in Köln angemeldet. Im Februar 2007 ist er verstorben.Testamentarisch wurde ich sein Alleinerbe. Nunmehr tritt die Stadt Köln im Oktober 2011 (!!!) an mich heran und fordert mich auf als Erbe eine Steuererklärung abzugeben und dann als Erbe auch zu zahlen>
Eigentlich ist das ein Fall fürs fernsehen oder Zeitung, aber meine Frage lautet:
Ist hier nicht längst eine Verjährung eingetreten >

Zweitwohnsitzsteuer Köln - Erbfall

Alfred @, Freitag, 07.10.2011 (vor 5052 Tagen) @ belphegor

Das ist kein Fall für die Zeitung.
Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass Du Deinem Freund das Zimmer im rechtlichen Sinn untervermietet hast. Dann wäre er ja „Inhaber“ einer „Wohnung“ (Wohnung nach der Definition des Melderechts und damit zweitwohnungsteuerpflichtig gewesen. Es wird doch wohl so gewesen sein, dass Du ihm „eine jederzeit widerrufliche Wohngelegenheit geboten hat und er eben nicht Inhaber der „Wohnung“ war. Dieser Freunschaftsdienst würde auch das Erbe erklären. Oder sollte wirklich ein Untermietvertrag existieren und bekannt sein>
Verjährt dürfte das Ganze noch nicht sein, käme auf die näheren Umstände an.
Der Ordnung halber: Registriert war dein Freund mit Nebenwohnung, nicht mit Zweitwohnsitz.

Zweitwohnsitzsteuer Köln - Erbfall

belphegor @, Samstag, 08.10.2011 (vor 5051 Tagen) @ Alfred

Nebenwohnung oder Zweitwohnsitz dürfte im Sinne der Steuer ziemlich egal sein. Er hatte sich melederechtlich als Zweitwohnsitz gemeldet.
Er bekam von mir ein Zimmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt, da er sehr krank war und von meiner Wohnung schneller und einfacher zu den Ärzten kam.
Nach meinen rechtlichen Kenntnissen gibt es eine vierjährige Verjährungsfrist. Es ist aber auich bekannt, dass die Stadt Köln diese Frist mit rechtlich anfechtbaren Begründungen versucht zu unterminieren.
Hat einer schon Erfahrungen damit gemacht >

Zweitwohnsitzsteuer Köln - Erbfall

Alfred @, Samstag, 08.10.2011 (vor 5051 Tagen) @ belphegor

» Nebenwohnung oder Zweitwohnsitz dürfte im Sinne der Steuer ziemlich egal sein.
Es ist allenfalls Im Sinne der Finanzverwaltung der Stadt Köln, wenn sie durch eine beliebige, wilde Vermischung ihr Ziel "Steuererhebung" erreicht. Ob die Stadt damit gut beraten ist, bleibt eine andere Frage.

Dein Bekannter war mit Nebenwohnung registriert und hat sich auch mit solcher gemeldet. Diese Nebenwohnung ist für Deinen Bekannten dann keine Zweitwohnung, wenn er sie nicht innegehabt hat.
Und damit sind wir schon bei der 2. bewussten Begriffsverwirrung. „Unentgeltlich zur Verfügung gestellt“ oder „Untermieter“ ist in den Ohren der Verwaltung gleichbedeutend mit: Dein Bekannter war Inhaber der Nebenwohnung. Das muss aber nicht stimmen. Wenn er keine rechtliche Verfügungsbefugnis hinsichtlich des Zimmers hatte, war er nur Nutzer (nicht steuerbar) aber eben nicht Inhaber der Nebenwohnung.
Das ist in der Erklärung zur ZWSt entsprchend zu vermerken („Die Nebenwohnung ist/war für mich keine Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung aus folgenden Gründen: Name des Bekannten war nicht Inhaber der Nebenwohnung."). Wenn die stadt das nicht akzeptiert, bleibt nur der (vmtl. sehr erfolgversprechende) Weg vor's VG.

Die Frage der Verjährung wird damit bedeutungslos.