ZWS Halle/Saale

JoggingJohnny @, Mittwoch, 12.10.2011 (vor 5185 Tagen)

Hallo,
ich weiß nicht wie viele hier schon zu diesem Thema geposted haben aber mir sitzt etwas die Zeit im Nacken.
Den Widerspruch über die ZWS hat mir die Stadt Halle schon abgelehnt.
Gegenstand meines Widerspruches hier war die wohl übliche Angabe, dass man keine Hauptwohnung im steuerrechtlichen Sinne bewohnt und somit auch nicht zu einer ZWS gezwungen werden kann.
Okay nun muss ich im Klageverfahren weitermachen.
hat hier jemand schon Erfahrung>
Einen Brief wo ich Angaben zur Miete usw machen sollte habe ich nie bekommen(Hab in einer WG gewohnt)
In dem Brief, den ich von Halle bekommen habe, haben sie mir das unterstellt. Somit hat mir die Stadt natürlich schöne Pauschalen aufgebrummt und hat mir sogar für 1Jahr!!!!!!!! Steuern aufgebrummt obwohl ich mich schon längst offiziell abgemeldet habe!!(saufen die da>>)
weiß nun jemand ob die Steuer rechtens ist> wenn man doch nur zu Ausbildungszwecken bzw. Studium dort gewohnt hat>
kann man die Kiste sonst noch schaukeln>

ZWS Halle/Saale

Alfred @, Mittwoch, 12.10.2011 (vor 5185 Tagen) @ JoggingJohnny

Ob die Steuer rechtens ist> Da ist meine Meinung, dass die Satzung der Stadt Halle keine rechtmäßige Grundlage für die Erhebung einer ZWSt ist. Aber das sieht die Stadt anderes.
Das wäre ein „Klagepunkt“. Die Höhe der Steuer und das „zusätzliche Jahr wären weitere Punkte. Eine weitere Erfolg versprechende Möglichkeit bietet sich, wenn Du nachweisen kannst, dass Du in Halle melderechtlich mit Nebenwohnung faslch registriert warst, weil Du diese Wohnung vorwiegend genutzt hast.

ZWS Halle/Saale

JoggingJohnny @, Mittwoch, 12.10.2011 (vor 5185 Tagen) @ Alfred

ok, danke alfred!
und was wäre dann ggf. mit der OWIG die ich hier irgendwo gelesen habe, wenn man sich hat falsch melden lassen> weil dann käme ich ja teurer oder>
und wie stellt man das dann am besten an>

ZWS Halle/Saale

Alfred @, Mittwoch, 12.10.2011 (vor 5185 Tagen) @ JoggingJohnny

OWGs verjähren ziemlich schnell. Ob das bei Dir der Fall ist, solltest Du prüfen.
Nun, wenn der Widerspruch schon zurückgewiesen worden ist, bleibt Dir nur die Klage beim VG.