ZWSt-Bescheid zurückgenommen. Danke Alfred!

david @, Mittwoch, 12.10.2011 (vor 4645 Tagen)

Habe vor ca. zwei Jahren einen ZWSt-Bescheid der Stadt Köln erhalten. Darin wurde ich aufgefordert rückwirkend für den Zeitraum 2005-2007, 10% der Monatskaltmiete für meine "Studentenbude" zu zahlen.
Fand das ziemlich verwirrend und in meinem Fall auch absolut nicht gerechtfertigt.
Wusste aber nicht wie ich darauf reagieren muss/soll/kann!>

Habe dann über das Forum, Kontakt zu Alfred aufgenommen.
Nachdem ich ihm meine Situation geschildert hatte, gab es nur zwei Möglichkeiten: Zahlen oder Klagen!

Habe mich dann entschieden mit Alfred`s Hilfe zu klagen.
Und das war die richtige Entscheidung!

Kurz bevor es zur Verhandlung gekommen ist, hat die Stadt den Rückzieher gemacht und den Steuerbescheid aufgehoben!
Selbst von den Gerichtskosten hab ich am Ende noch die Hälfte zurückbekommen. Die andere Hälfte musste die Stadt zahlen:-P

Konnte mich in der gesammten Zeit zu 100% auf Alfred verlassen! Er hat mir bei dem ganzen Schriftverkehr den Formulierungen der Schriftform etc. geholfen! Und das war so einiges! Ohne Ihn hätte ich das nie und nimmer geschafft: Dickes DANKE nochmal! Top!:-)

ZWSt-Bescheid zurückgenommen. Danke Alfred!

Himbim13 @, Donnerstag, 13.10.2011 (vor 4644 Tagen) @ david

» Habe vor ca. zwei Jahren einen ZWSt-Bescheid der Stadt Köln erhalten. Darin » wurde ich aufgefordert rückwirkend für den Zeitraum 2005-» » Kurz bevor es zur Verhandlung gekommen ist, hat die Stadt den Rückzieher
» gemacht und den Steuerbescheid aufgehoben!

Prima!Jeder Erfolg gg. diese Steuer ist zu begrüßen. Und hier bestehen doch gegen diese Hilfeleistungen die von Seiten des Forums erfolgen überhaupt keine Diskrepanzen.
Im Gegenteil! Dieser Erfolg darf nur nicht im stillen Kämmerlein in der Wäschetruhe verschwinden. Er muss an die betroffene Klientel weitergereicht werden. Dieses kann jedoch nur dadurch erfolgen, wenn der, dem dieses Glück beschieden ist sich nicht in sein Schneckenhaus zurück zieht und sagt nach mir die Sintflut! Nein setzen Sie doch den Bescheid der Behörde hier ins Forum und verbreiten Sie den Erfolg unter ihren Kommilitonen damit auch diese aus ihren Erfolg partizipieren können.
Was sagt z.B. der Asta> Jede Möglichkeit die die Behörde in dieser Sache beschäftigt ist ein Tropfen, der den Stein höhlt!
Ich Danke Ihnen, dass Sie den Erfolg ins Forum gestellt haben.

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ZWSt-Bescheid zurückgenommen. Danke Alfred!

Alfred @, Donnerstag, 13.10.2011 (vor 4644 Tagen) @ Himbim13

Ich will ja nicht verhehlen, dass mir so ein Lob auch persönlich gut tut und bedanke mich dafür. Dass es auch hilfreich und ermutigend für andere ist, hoffe ich natürlich. Und ganz sicher wäre es wünschenswert, dass jeder, der sich gegen die ZWSt gewehrt hat, hier das Ergebnis veröffentlicht, insbesondere dann, wenn die Gegenwehr erfolgreich war. Denn es gibt durchaus Möglichkeiten, zum Erfolg zu kommen, wenn man den wunden Punkt im Steuerbescheid ausfindig machen kann und sich darauf konzentriert.
Dennoch darf man sich keine Illusionen machen. Mehr als der genannte Tropfen auf den heißen Stein kann es nicht sein. Denn auf der Gegenseite haben die Juristen und Fachleute der Verwaltung sowie ab und zu ein Richter längst ihre „Desinformationsmaschinerie“ angeworfen und betreiben sie unverdrossen, noch dazu finanziert aus Steuermitteln. Entscheidungen von Gerichten, die sich dieser Manipulation nicht beugen, werden unverhohlen in die Nähe der Rechtsbeugung gerückt. Das prägt die Auffassung von der Zweitwohnungsteuer und dagegen ist schwer anzukommen. Und erreicht haben diese Manipulatoren eine ganze Menge: Höchstrichterlich bestätigt – seit 17.02.2010 sogar durch das BVerfG - ist nun der Steuergegenstand der Zweitwohnungsteuer:
Das Innehaben eines einzigen Raumes, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird, ist (unter bestimmten Voraussetzung) verfassungsrechtlich unbedenklich. Ob es den Manipulatoren in der Zukunft gelingt, auch des „Innehaben“ mit dem Nutzen gleichzusetzen>

ZWSt-Bescheid zurückgenommen. Danke Alfred!

Rebell @, Freitag, 14.10.2011 (vor 4644 Tagen) @ david

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» Habe mich dann entschieden mit Alfred`s Hilfe zu klagen.
» Und das war die richtige Entscheidung!
» Kurz bevor es zur Verhandlung gekommen ist, hat die Stadt den Rückzieher gemacht und den Steuerbescheid aufgehoben!
» Selbst von den Gerichtskosten hab ich am Ende noch die Hälfte zurückbekommen. Die andere Hälfte musste die Stadt zahlen:-P
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Danke david für den Einsatz gegen die Zwst, auch herzliches Dankeschön für die Erfolgsmeldung.
Lasst uns nur alle hoffen, dass hier die Rechtssprechungsorgane nicht dazwischenfunken, denn aus dem Lob an Alfred ist schnell ein Sündenbock ausfindig gemacht.
Es erhebt sich immer wieder die Fragen ob denn derartige Unterstützung- vor Allem wenn dieses so breit und offen hier im Forum ausgebreitet wird.
Vielleicht wäre es vorsichtshalber vernünftiger und sicherer den Dank nur persönlich so ausführlich zu übermitteln, es sei denn Alfred ist anerkannter Jurist, aber auch da könnte von irgendeiner Seite Querschüsse kommen, denn viele Juristen beten um ihr tägliches Brot.
Wegen der Zweitwohnungssteuer darf man doch den Verdacht hegen, dass der Gesetzgeber vorsätzlich hier Fakten geschaffen hätte um die Gerichte nicht Brotlos werden zu lassen. Richter brauchen Beschäftigung ohne große Anstrengungen zu unternehmen - so wie es in der Wirtschaft erforderlich ist. Um an Aufträge zu gelangen ist ein Werbetat unerlässlich, wenn der Gesetzgeber natürlich solche Voraussetzungen schafft, dass Gerichtsentscheidungen in der Folge unerlässslich sind, bleibt es dabei zahlreiche arme Richter zu beschäftigen. Über 2500 Einzelfallentscheidungen in Punkto Zweitwohnungssteuer lassen dieser Annahme doch freien Lauf. Dies wird wohl ohne Widerspruch bleiben >>>

ZWSt-Bescheid zurückgenommen. Danke Alfred!

Alfred @, Freitag, 14.10.2011 (vor 4643 Tagen) @ Rebell

» Dies wird wohl ohne Widerspruch bleiben >>>
Eine wilde Hoffnung. Der Widerspruch beginnt schon damit, dass nur die wenigstens Juristen um ihr tägliches Brot beten dürften oder müssen.
Ansonsten vielen Dank für die Besorgnis, dass Alfred was passieren könnte. Die „unerlaubte Rechtsberatung“ schnorchelt ja wirklich wie Nessie durch die Amtsstuben und Anwaltskammern. Aber man muss ja nicht alles Ernst nehmen, was mancher Funktionär im eigenen Interesse von sich gibt. So z.B. der Spruch, dass „…. qualifizierter, unabhängiger Rechtsrat nur von Rechtsanwälten garantiert werden kann.“
So wie ich das einschätze, halte ich es u.U. durchaus für möglich, dass Alfred sich nicht mit der rechtlichen Prüfung von Einzelfällen befasst, sondern diese ausschließlich unter etymologischen Gesichtspunkten betrachtet , um Aufschlüsse über “Das seltsame Gebaren der verschiedenen deutschen Stämme unter dem Einfluss der Zweitwohnungsteuer“ zu gewinnen, weil er z.B. an einer Satire über dieses Thema arbeitet. Dagegen dürfte kaum was einzuwenden sein.

» Wegen der Zweitwohnungssteuer darf man doch den Verdacht hegen, dass der Gesetzgeber vorsätzlich hier Fakten geschaffen hätte um die Gerichte nicht Brotlos werden zu lassen. ... zahlreiche arme Richter zu beschäftigen.
Die Idee finde ich apart. Könnte man noch ergänzen, denn auch als Arbeitsbeschafungsmaßnahme im öffentlichen Dienst und (bedingt) für Rechtsanwälte ist die ZWSt geeignet. Man könnte auch den Verdacht äußern, dass die „armen Richter“ aus dem gleichen Grund die Sache am Kochen halten. Auch reizvoll.

» Über 2500 Einzelfallentscheidungen in Punkto Zweitwohnungssteuer ...
Von der Zahl her bezieht sich das wohl nur auf die Klagen gegen die Stadt Köln>

ZWSt-Bescheid zurückgenommen. Danke Alfred!

Lars @, Donnerstag, 20.10.2011 (vor 4638 Tagen) @ Alfred

Hallo zusammen,

ich bin neu in Köln und befasse mich nun auch mit der Thematik. Könnt ihr mir vielleicht ein wenig weiterhelfen> Das wäre seht nett.

@David Wie sah dein Fall im Groben aus>

@Alfred Was meinst du mit dieser Regelung "Innehaben eines einzigen Raums" >

Falls jemand anders die Fragen vorher sieht und beantworten kann, wäre ich dafür auch sehr dankbar!

ZWSt-Bescheid zurückgenommen. Danke Alfred!

Alfred @, Donnerstag, 20.10.2011 (vor 4638 Tagen) @ Lars

Weiter helfen gerne, aber wohin>
Lasse Dich in Köln mit einziger Wohnung registrieren und Du hörst nie wieder was von der Zweitwohnungsteuer.
Davids Angelegenheit war abgeschlossene Vergangenheit und trifft für Dich nicht zu.
Ws ich meine ist das, was da steht. Das Innehaben eines einzigen Raumes kann (unter bestimmten Voraussetzungen) Gegenstand einer ZWSt sein.