Muss ich Zweitwohnsteuer zahlen?

Alfred @, Sonntag, 16.10.2011 (vor 4787 Tagen) @ muebri

Ob die Stadt Germering eine ZWSt erhebt, spielt eigentlich keine Rolle.
Die ETW kann nur dann eine Zweitwohnung sein, wenn sie für den persönlichen Lebensbedarf genutzt wird. Die nachweislich berufliche Nutzung einer Wohnung (im bürgerlich rechtlichen Sinn) ist keine Nutzung für den persönlichen Lebensbedarf. Es fehlt das für die Zweitwohnungsteuer erforderliche Tatbestandsmerkmal „Einkommensverwendung (oder: Verwendung finanzieller Mittel) für den persönlichen Lebensbedarf“. Die beruflich genutzte Wohnung dient vielmehr der Einkommenserzielung und ist damit eine „reine Kapitalanlage“.
Eine melderechtliche Registrierung der beruflich genutzten Räume ist nicht erforderlich, denn nach dem Meldegesetz muss eine Wohnung bezogen und zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden.
ich dankbar.


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