Aktion Zweifamilienhaus (ZFH)
Die Zweifamilienhäuser-Aktion der Stadt Köln geht ja wohl in die nächste (letzte). Es verspricht spannend zu bleiben. Die Verwaltung verkündet (Vorlage 3224/2011 für Sitzung Finanzausschuss am 10.10.2011) frohgemut: Wer bis 31.10.2011 keine Steuererklärung abgegeben hat, kriegt einen Schätzungsbescheid. Na, viel Spaß. Das Klagepotential ist jedenfalls ziemlich groß.
Interessant ist die Anlage zu dieser Vorlage, aus der deutlich wird, wann die Stadtverwaltung von einer Steuerpflicht ausgeht.
Beispiel 1:
Wer einem Familienangehörigen, dem gegenüber er nicht unterhaltspflichtig ist, die Wohnung unterhalb der anerkannten Mindestmiete vermietet oder gar unentgeltlich überlassen hat, soll Zweitwohnungssteuer zahlen, wenn dieser Angehörige mit Nebenwohnung gemeldet ist. Ein interessantes Vorhaben, denn der Inhaber einer Zweitwohnung (der Angehörige) bleibt bei diesem Konstrukt steuerfrei. So oder so haben die Gerichte da zu tun.
Bespiel 2:
Interessant ist auch der Fall, wenn der Eigentümer die 2. Wohnung persönlich nutzt. Würde man im ersten Ansatz fast zustimmen, wenn da nicht die Satzung wäre. Eine Zweitwohnung kann es definitiv nicht geben, wenn keine melderechtliche Hauptwohnung existiert. Das kann u.U. akrobatisch werden. Und die Frage steht im Raum: Warum bleibt der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, der alle Wohnungen persönlich (= für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den seiner Familie) nutzt, dann steuerfrei>
Interessant wird vielleicht auch das Verhalten der Fraktionen in der nächsten Sitzung des Finanzausschusse. Die Verwaltung droht ja schon kräftig.
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