» A) auf welche Infos hat die Stadt Köln einen Anspruch (bestimmt nicht auf die Mietverträge)>
Doch, auch die,
» Was muss ich beachten>
Die Besonderheiten der Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Köln bezogen auf den persönlichen Einzelfall.
» B)Reicht es 'Beiblatt/StErkl. für die 2. Wohnung im
» Zweifamhaus'auszufüllen>
Beiblatt, Steuererklärung und die erforderlichen Nachweise reichen aus, um der Stadt den Erlass eines Steuerbescheids zu ermöglichen. Sollte die 2. Wohnung im ZFH allerdings keine Zweitwohnung sein, lassen sich Beiblatt und Steuererklärung nicht wahrheitsgemäß ausfüllen.
Gegenfrage: Was bedeutet "Mitwohnz."