Erfurt - Berlin
Hallo,
ich habe seit ein paar Monaten eine halbe Stelle in Gotha und bin seitdem zwischen Berlin (wo ich gemeldet bin) und dieser Stadt gependelt (drei Tage hier, vier Tage dort ...). Die halbe Stelle wurde nun (seit Mitte September) in eine ganze umgewandelt und ich werde nach Erfurt ziehen; bis jetzt wohne ich in einer provisorischen Unterkunft (Wohnheim, Bezahlung einzelner Übernachtungen) und "pendle" weiterhin zwischen beiden Städten (zur Berliner Waschmaschine und zum eigenen Bett).
Erste Frage: Hätte ich mich schon ummelden müssen>
Ich pendle immer noch (vier bis fünf Tage in Gotha, den Rest der Woche in Berlin) und werde das wohl noch eine Weile (Vierteljahr oder länger) beibehalten. Die Wohnung in Berlin werde ich deshalb wahrscheinlich noch ein paar Monate oder länger behalten, zusätzlich zur neuen Wohnung in Erfurt.
Zweite Frage: Wie ist das rechtlich: Kann ich in Berlin gemeldet bleiben, wenn ich mich dort "nur" drei Tage pro Woche aufhalte, und in Erfurt einen Zweitwohnsitz anmelden - oder ist es andersherum eher rechtens (und günstiger>), wenn ich mich in Erfurt melde und in Berlin einen Zweitwohnsitz anmelde>
Und die dritte Frage: Wie ist das denn mit der Zweitwohnsitzsteuer in Berlin, muss ich gleich zahlen, wenn ich mich auf Zweitwohnsitz ummelde (ich weiß ja noch nicht, ob es nur für fünf Monate, weniger oder über zwölf Monate sein wird), oder erst, wenn ich über zwölf Monate da bin>
Vielleicht gibt es jemanden, der da Bescheid weiß und mir mit Informationen helfen kann> Vielen Dank schon mal!
Erfurt - Berlin
Zur ersten Frage
Zur Meldepflicht solltest Du test mal prüfen, ob folgende Aussagen auf Deine Gothaer Wohnverhältnisse zutreffen:
1. Wer im Inland gemeldet ist und zum Zweck eines seiner Natur nach nicht länger als zwei Monate dauernden Aufenthalts eine weitere Wohnung bezieht, unterliegt hinsichtlich dieser Wohnung nicht der allgemeinen Meldepflicht.
2. Wer in Einrichtungen, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Aufnahme von fremden Personen dienen (Beherbergungsstätten), für nicht länger als zwei Monate aufgenommen wird, unterliegt nicht der allgemeinen Meldepflicht nach § 13 Abs. 1 und 2. Sobald der Aufenthalt die Dauer von zwei Monaten überschreitet, hat sich der Betreffende innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden.
Zur zweiten Frage:
So wie es klingt, hältst Du Dich jetzt vorwiegend in Gotha auf. Wenn Du volljährig und nicht verheiratet oder verpartnert bist, ist Gotha damit als Hauptwohnung zu registrieren, in Berlin wäre dann Deine Nebenwohnung.
Zur dritten Frage:
Die Zweiwohnungsteuer wird in Berlin erst fällig, wenn du dort länger als 1 Jahr mit Nebenwohnung registriert bist.
Erfurt - Berlin
Hallo,
danke für die hilfreiche Antwort! Leider sind es schon ein paar Monate, aber ich hatte zwischendrin Urlaub und war gar nicht in Gotha, also, vielleicht würde das durchgehen. Und ursprünglich wusste ich auch nicht, ob ich aus der ersten (für ca. drei Monate geplanten) Projektstelle übernommen würde, deshalb stand Wohnungssuche (und Ummeldung) noch gar nicht an.
Dank und Gruß,
Fu