Erfurt - Berlin

Alfred @, Dienstag, 25.10.2011 (vor 5000 Tagen) @ Fu

Zur ersten Frage
Zur Meldepflicht solltest Du test mal prüfen, ob folgende Aussagen auf Deine Gothaer Wohnverhältnisse zutreffen:
1. Wer im Inland gemeldet ist und zum Zweck eines seiner Natur nach nicht länger als zwei Monate dauernden Aufenthalts eine weitere Wohnung bezieht, unterliegt hinsichtlich dieser Wohnung nicht der allgemeinen Meldepflicht.
2. Wer in Einrichtungen, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Aufnahme von fremden Personen dienen (Beherbergungsstätten), für nicht länger als zwei Monate aufgenommen wird, unterliegt nicht der allgemeinen Meldepflicht nach § 13 Abs. 1 und 2. Sobald der Aufenthalt die Dauer von zwei Monaten überschreitet, hat sich der Betreffende innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden.
Zur zweiten Frage:
So wie es klingt, hältst Du Dich jetzt vorwiegend in Gotha auf. Wenn Du volljährig und nicht verheiratet oder verpartnert bist, ist Gotha damit als Hauptwohnung zu registrieren, in Berlin wäre dann Deine Nebenwohnung.
Zur dritten Frage:
Die Zweiwohnungsteuer wird in Berlin erst fällig, wenn du dort länger als 1 Jahr mit Nebenwohnung registriert bist.


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