Münsing am Starnberger See

Alfred @, Mittwoch, 26.10.2011 (vor 5109 Tagen) @ Soraya

So ohne weiteres lässt sich das nicht beantworten, denn die statistischen Zahlen des Landesamtes lassen nichts dafür erkennen, ob sich eine ZWSt rentieren würde. Müsste die Gemeinde mit den ihr zugänglichen Daten durchkalkulieren, was ohne großen Aufwand möglich sein dürfte. Ob ein zusätzlicher Effekt durch Gewinnung von Neubürgern möglich ist, wäre ebenfalls zu prüfen, scheint mir aber fraglich. Da könnte eine sorgfältige Durchforstung des Melderegisters u.u. ausreichen.

Ganz oberflächlich betrachtet, spricht bei der Gemeindegröße von über 4.000 Einwohnern („am Ort der Hauptwohnung“), der Nähe zu München sowie der Lage am Starnberger See einiges für eine Zweitwohnungsteuer. Denn:
- Die Erfassung der Steuerschuldner dürfte mit einem geringen personellen und materiellen Einsatz möglich sein.
- Die Ausgestaltung als „echte“ Zweitwohnungsteuer wäre möglich und vermindert das Prozessrisiko.
Dagegen spricht, dass die Gemeinde finanziell wohl einigermaßen solide dasteht und es u.U. nicht nötig hat, diese Verdrusssteuer einzuführen. Wenn der finanzielle Zugewinn nur minimal wäre, sollte die Gemeinde die Finger davon lassen.


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