Zweitwohnung in München

marialein @, Mittwoch, 26.10.2011 (vor 5170 Tagen)

Hallo,
also ich habe folgendes Problem:
Ich habe meinen Hauptwohnsitz bei meinen Eltern und bin aus beruflichen Gründen nach München in eine WG gezogen. Die Entfernung beträgt ca. 100 km.
Jetzt geht es erstens darum wie ich mich in München melden muss. Eigentlich ja mit Hauptwohnsitz, aber das würde ich gerne vermeiden falls möglich, denn ich möchte nicht meine ganzen Dokumente ändern lassen. Außerdem weis ich noch nicht wie lange ich in München bleiben werde (vielleicht 1 Jahr vielleicht 5 Jahre)
Meine Eltern betreiben eine Landwirtschaft und natürlich versuche ich so oft wie möglich zu Hause mitzuhelfen. Auch mein Freundeskreis befindet sich (abgesehen von meinem Freund) am jetzigen Hauptwohnsitz.
Nun habe ich im Forum folgendes gelesen:
http://www.zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php>id=9748
Das hieße wenn ich versuchen würde den größeren Anteil der Woche in meinem jetzigen Hauptwohnsitz zu verbringen, dann würde ich um eine Ummeldung herumkommen. (Die Wochenenden und im Urlaub fahre ich ohnehin heim) Ob ich das allerdings schaffe zusätzlich jede Woche zwei Mal nach Hause zu fahren kann ich nicht ganz abschätzen. Wird so etwas eigentlich nachkontrolliert> Und wie wollen sie das eigentlich kontrollieren> Oder ist es bei einer Entfernung von 100 km unglaubwürdig>

So und nun zur zweiten Frage:
Die Wohnung in der ich wohne ist Eigentum meiner Eltern. Bewohner sind mein Bruder (hat ein Zimmer), mein Freund und ich (haben zu zweit ein Zimmer) und wir haben zusätzlich noch eine Mitbewohnerin (auch ein Zimmer). Nun ist es so dass wir uns die 3 Zimmer teilen und daher resultiert, dass nur unsere Mitbewohnerin Miete zahlt. Nun die Frage: Wie berechnet sich nun die Zweitwohnsitzsteuer> Da ich mit meinem Gehalt über den Freibetrag drüber komme würde in jedem Fall diese Steuer anfallen. Wird dazu einfach eine Vergleichsmiete herangezogen, denn ich zahle ja keine Miete. Dass ich dann Steuer für 10 qm Zimmer (Zimmer hat 20qm aber wir teilen es) plus anteilig Küche/Gang/Bad zahlen muss habe ich schon herausgefunden. Ich würde nur gerne wissen, woran die Stadt München die Miete bemisst.

Schon mal vielen Dank

Zweitwohnung in München

Alfred @, Mittwoch, 26.10.2011 (vor 5170 Tagen) @ marialein

Fangen wir mit der 2. Frage an, denn da steckt das Problem: Du wohnst mit Deinem Freund in München und willst dann glaubhaft erklären, dass Du so oft wie möglich an Deinen Heimatort fährst und Dich nicht überwiegend in München aufhältst. Wer, glaubst Du, glaubt Dir das>
Ob überhaupt ZWSt anfällt, lässt sich nicht so ohne Weiteres sagen. Wer Miete zahlt oder nicht, ist völlig egal, entscheidend ist das „Innehaben“ einer Wohnung (= umschlossener Raum, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt werden kann), Nur wer Inhaber einer Nebenwohnung ist, ist Steuerschuldner. Da kann es durchaus von Interesse sein, wer von euch mit einziger Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung registriert ist und ggf. als Mieter einem anderen nur Unterkunft gewährt.

Zu Frage 1
Der Link im Forum ist richtig. Das ist mehr eine formal-rechtliche Betrachtung. Zusätzlich der Hinweis: Es kommt nicht darauf an, dass Du an zwei beliebigen Tagen in der Woche nach Hause fährst, sondern dass dies an zwei aufeinander folgenden Tagen erfolgt. Wenn nicht, bleibt es – arbeitsbedingt - beim vorwiegenden Aufenthalt im München. Nachprüfen lässt sich das u.U. aber schwer, und die Entfernung allein ist nicht maßgeblich. Da kann durchaus Spielraum sein.
Beispiel:
Wenn Du in München in der Nähe vom Ostbahnhof arbeitest und in Freilassing in der Goldschmiedgasse wohnst, sind das mehr als 100 km. Aber es wäre durchaus glaubhaft, wenn Du behauptest, täglich mit der Bahn zu pendeln (es gibt Leute, die machen so was wirklich). Und nachprüfen würde es ohne einen Anfangsverdacht wohl niemand. Außerdem gibst Du bei der Anmeldung ja nur eine Prognose ab.

Zweitwohnung in München

marialein @, Donnerstag, 27.10.2011 (vor 5169 Tagen) @ Alfred

Das mag sich jetzt vielleicht für Andere etwas komisch anhören, aber ich versuche tatsächlich so oft wie möglich an meinen Hauptwohnsitz zurückzukehren. Da meine Eltern eine Landwirtschaft betreiben und ständig überlastet sind, versuche ich, da sie uns schon unentgeltlich die Wohnung zur Verfügung stellen, so oft wie möglich daheim mitzuhelfen. Genauso verhält es sich übrigens mit meinem Bruder (Student) und mein Freund hält sich auch regelmäßig an den Wochenenden und im Urlaub an meinem Hauptwohnsitz auf.

Naja aber könnte man es dann nicht auch so betrachten, dass ich nur gelegentlicher "Besuch" in der Wohnung bin (wenn auch an immer den gleichen Tagen)> Somit würde ich auch keine Wohnung innehaben,richtig> Dann müsste ich mich noch nicht mal melden oder>

Wird eigentlich irrtümlich oder absichtliches "falsch Melden" in der Meldebehörde (z.B statt Hauptwohnung Nebenwohnung) geahndet> Wie wird das nachgeprüft>

So jetzt noch eine Frage zum Schluss:
Wie ist das mit der Prognose gemeint> Bezieht sich das auf die Meldung mit Hauptwohnung u. Nebenwohnung> Das würde aber heißen, dass falls sich die Prognose als falsch herausstellt, man sich bei der Meldebehörde ummelden müsste oder>

Zweitwohnung in München

Alfred @, Donnerstag, 27.10.2011 (vor 5169 Tagen) @ marialein

Hört sich durchaus nicht komisch an und ist durchaus ein plausibler Grund. um bei einer Prognose zu erklären, dass man sich trotz Beruf nicht überwiegend in München aufhalten wird. Erst wenn sich da was ändert, wäre eine Ummeldung erforderlich. Ein „ Irrtum“ oder eine falsche Angabe wäre eine falsche Prognose nicht. Ansonsten können falsche Angaben als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden. Angaben zur Höhe der Geldbuße macht das bayer. Meldegesetz für solche Fälle nicht. Das mit dem „besuchsweisen“ Aufenthalt kann man natürlich behaupten, aber besonders glaubwürdig ist das auch nicht, wenn man eine Wohnung regelmäßig nutzt.
Ansonsten: Bitte sauber trennen zwischen Meldrecht und ZWSt“Recht“. Die ZWst folgt der melderechtlichen Registrierung. Nebenwohnungen (Melderecht) gelten als Zweitwohnungen. Wer mit Nebenwohnung registriert ist, ist Nutzer der Wohnung, aber nicht zwangsläufig deren Inhaber. Wenn Dir in der Nebenwohnung nur eine tatsächliche, jederzeit widerrufliche "Wohngelegenheit“ geboten wird, bist Du zwar melde- aber nicht zweitwohnungsteuerpflichtig.
Der Begriff des "Überlassens" kann nach seinem Wortsinn so verstanden werden, dass dem "Dritten" ein (rechtlich gesichertes) Nutzungsrecht an der Wohnung eingeräumt wird.

PS:
Wo Du Deinen Wohnsitz hast, hat mit dem Melderecht nur bedingt zu tun.

Zweitwohnung in München

oschwamb @, Dienstag, 24.01.2012 (vor 5080 Tagen) @ marialein

» Hallo,
»
ich kann Dir nur den Rechtsanwalt Hermes als Spezialist für Zweitwohnungssteuerrecht und Melderecht in Bayern und München empfehlen, der mir zu den Kosten einer Erstberatung geholfen hat.

Musst Du mal im Internet surfen, dann findest du den Anwalt.
:-)
Im Übrigen stellen Scheinmeldungen bzw. überhaupt keine Meldung eines Wohnsitzes auch ein Ordnungswidrigkeitstatbestand dar, der bei mir verfolgt worden ist.
Du musst also aufpassen.