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<title>zweitwohnsitzsteuer.de - Einmann GmbH als beruflicher Grund?</title>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/</link>
<description>Das Forum zur Zweitwohnungsteuer</description>
<language>de</language>
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<title>Einmann GmbH als beruflicher Grund? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ich wohne in einer Wohnung in München, in der ich auch eine GmbH angemeldet habe,</p>
</blockquote><p>Diese GmbH zahlt hier also die Miete oder ist Nutzerin, folglich  keine Zweitwohnungssteuer, schwieriger wird es wenn gemischte Nutzung also Wohnen und geschäftlich. auch dazu gab es schon bei der Gemeinde Schliersee eine Grundsatzentscheidung beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig im jahr 2015</p>
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<pubDate>Wed, 15 Dec 2021 16:11:49 +0000</pubDate>
<dc:creator>Rebell</dc:creator>
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<title>Einfrau GmbH als beruflicher Grund? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Stimmt. Österreich habe ich übersehen. Dann ist es nur eine Wohnung im Inland.</p>
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<pubDate>Wed, 15 Dec 2021 13:50:20 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
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<title>Einfrau GmbH als beruflicher Grund? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Bei Umzug  nach Österreich bleibt die Münchener Wohnung melderechtlich &quot;alleinige Wohnung&quot; in Deutschland und wird nicht zur Nebenwohnung und ist als Zweitwohnung nicht ohne Weiteres erkennbar.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19179</link>
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<pubDate>Wed, 15 Dec 2021 10:49:21 +0000</pubDate>
<dc:creator>Alfred</dc:creator>
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<title>Einmann GmbH als beruflicher Grund? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Da beziehst dich auf das 2005er <a href="https://zweitwohnsitzsteuer.de/?page=urteile">Grundsatzurteil:</a>. Der Leitsatz lautete:</p>
<blockquote><p>Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, diskriminiert die Ehe und verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 GG.</p>
</blockquote><p>Im Streitfall ging es damals um eine Zweitwohnung, die zum Brötchenerwerb gehalten wurde, da wird auch von &quot;Erwerbszweitwohnung&quot; gesprochen. Wenn die GmbH nicht nährt, wage ich die Anwendbarkeit des Urteils zu bezweifeln: es ist dein Hobby. Herr Richter, was spricht er?</p>
<p>Aber es wäre unwahrscheinlich, wenn es zum Verfahren käme. Du solltest den Wortlaut der Steuererklärung für die ZWS prüfen. Wenn es nicht gerade ein kleines Kaff ist: mal beim Steueramt nachfragen. Im Rahmen der Prüfung der Befreiung dürfte es unwahrscheinlich sein, dass örtliches Steueramt mit Finanzamt redet - aber ausgeschlossen ist das nicht.</p>
<p>Andererseits: wenn die GmbH ihren Sitz in der Wohnung hat - ist die Wohnung dann eigentlich bewohnt oder nur Büro?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19178</link>
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<pubDate>Wed, 15 Dec 2021 01:43:32 +0000</pubDate>
<dc:creator>René</dc:creator>
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<title>Einmann GmbH als beruflicher Grund? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Was meinen denn die Fachleute im Forum?</p>
</blockquote><blockquote><p>Vielen Dank</p>
</blockquote><p>
Fachleute hier im Forum ist mit ????</p>
<p>der allerbeste Fachmann wäre wphl der Innenminister Joachim Herrmann - leider nicht der Finanzminister - in den meisten Ländern ist die Zweitwohnungssteuer dem Finanzminister unterstellt - Bayerische Besonderheit - ist eben das Innenministerium.</p>
<p>Prüfe bitte ob es eine verbindliche und dazu ehrliche Antwort gibt !</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19176</link>
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<pubDate>Tue, 14 Dec 2021 10:40:41 +0000</pubDate>
<dc:creator>Kommunalfreund</dc:creator>
</item>
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<title>Einmann GmbH als beruflicher Grund?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich wohne in einer Wohnung in München, in der ich auch eine GmbH angemeldet habe, ohne Publikumsverkehr. Jetzt habe ich geheiratet und ziehe zu meinem Mann nach Österreich. Die GmbH bleibt in der Wohnung, die Wohnung will ich als ZWS behalten. Die GmbH ernährt mich nicht.</p>
<p>Bin ich von der ZWS Steuer befreit?</p>
<p>Die Satzung spricht von &quot;beruflichen Gründen&quot; als Begründung für die Befreiung. Da steht weder, dass ich täglich pendeln noch davon leben muss. Als GmbH GF habe ich natürlich berufliche Gründe, mich am Sitz meiner GmbH aufzuhalten. Und der Geschäftssitz in einer Privatwohnung ist unproblematisch.</p>
<p>Was meinen denn die Fachleute im Forum?</p>
<p>Vielen Dank</p>
<p>St.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19175</link>
<guid>https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=19175</guid>
<pubDate>Tue, 14 Dec 2021 04:46:33 +0000</pubDate>
<dc:creator>Jaybee</dc:creator>
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