Falscher Bescheid - wie klagen?

MmM @, Mittwoch, 16.11.2011 (vor 4546 Tagen)

Hallo liebes Forum,

Ich bin total ratlos :-/

Also, erstmal zu den Fakten:
Ich bin im August 2006 aus meiner elterlichen Wohnung in Köln ausgezogen in eine eigene Wohnung in Köln. Dort habe ich bis Ende 2007 gewohnt und bin dann wieder umgezogen.
Offensichtlich war die Elternwohnung bis zu meiner erneuten Ummeldung Ende 2007 als Zweitwohnung geführt.
Ich war und bin Studentin und habe/hatte mit eigenem Wohnsitz natürlich keinerlei Veranlassung, eine Zweiteihnsitz zu unterhalten. Überdies bin ich eine schlechte Tochter und habe meine Eltern unterdurchschnittlich oft besucht!

So... Dieses Jahr bekam ich dann Unterlagen mit dem Vordruck zum Ausfüllen.
Ich antworte dann formlos, dass ich das leider nicht ausfüllen kann, weil ich gar keine Zweitwohnung hatte und das ein Irrtum sein muss.

Nun flatterte ein Steuerbescheid ins Haus, geschätzter Wohnraum 30qm, 550€ zahlbar bis zum 23.11.

Einspruch einlegen kann ich nicht, ich soll direkt Klage einreichen, aber WIE geht das>

Ich bin völlig überfordert damit und könnte das nun auch gar nicht bezahlen, da ich nicht spontan fast 600€ habe, vor Allem nicht für sowas!

Kann mir vielleicht jemand erfahrenes superschnell weiterhelfen>
Gibt es hier quasi eine Eierlegendesteuerwollmichsau>

Ich dank euch schon jetzt!

M.

Falscher Bescheid - wie klagen?

Alfred @, Donnerstag, 17.11.2011 (vor 4546 Tagen) @ MmM

So wie Du das schreibst, ist der Steuerbescheid rechtswidrig. Aber mit der Klage könnte es zeitkritisch werden. Von wann (TT. MM. JJJJ) ist der Steuerbescheid>
Ggf- Mail direkt an mich.

Falscher Bescheid - wie klagen?

ra-kast @, Freitag, 18.11.2011 (vor 4545 Tagen) @ MmM

Die Klage muss innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheides erhoben werden. ACHTUNG: Zugang ist nicht unbedingt erst dann, wenn man ihn aus dem Briefkasten gefischt hat (z.B. nach Abwesenheit). Es gibt eine Regelung, wonach ein Brief (ich gehe davon aus, dass der Bescheid als normaler Brief kam) 3 Tage nach Absendung 'als zugegangen gilt'- doof ist nur, dass man das Absendungsdatum meist nur aus der Behördenakte ersehen kann.

Man sollte daher im Normalfall wie folgt rechnen: Bescheiddatum (siehe den Kommentar von Alfred) + 3 Tage. Davon ausgehend dann 1 Monat. Dann kann eigentlich nichts passieren. So mache ich das in meiner Kanzlei auch immer - wenn noch genügend Zeit ist.

Kniffliger wird es, wenn der Bescheid ein Datum trägt, das schon 2 oder 3 Wochen her ist, wenn er ankommt. Das ist bei der Stadt Köln nicht ungewöhnlich. Dann gilt natürlich nicht die obige Formel, sondern der tatsächliche Zugangszeitpunkt. Der ist aber schwierig zu ermitteln und seit diese Briefe meist keinen Poststempel mehr tragen, lässt sich so eine zeitliche Differenz auch schwerer beweisen.

In Ihrem Fall mit der Zahlungsfrist 23.11. gehe ich davon aus, dass der Bescheid nach der städtischen Planung so um den 21.10. herum zugehen sollte - und dass die Stadt davon auch ausgeht. Mit anderen Worten: Es ist höchste Eisenbahn und die Klage sollte spätestens am Montag zum Verwaltungsgericht, wenn Sie kein Risiko eingehen wollen. Besser noch heute.

Falscher Bescheid - wie klagen?

René ⌂ @, Mittwoch, 23.11.2011 (vor 4539 Tagen) @ ra-kast

» Der ist aber schwierig zu ermitteln und seit diese Briefe meist keinen Poststempel mehr tragen, lässt sich so eine zeitliche Differenz auch schwerer beweisen.

Ähm. Amtliche Briefe ohne Poststempel> Wie ist so was denn möglich>

Falscher Bescheid - wie klagen?

Alfred @, Mittwoch, 23.11.2011 (vor 4539 Tagen) @ René

» » Der ist aber schwierig zu ermitteln und seit diese Briefe meist keinen Poststempel mehr tragen, lässt sich so eine zeitliche Differenz auch schwerer beweisen.

» Ähm. Amtliche Briefe ohne Poststempel> Wie ist so was denn möglich>
Nicht nur amtliche Briefe haben selbstverständlich einen Poststempel. Aber aus dem geht häufig nur das Briefzentrum und nicht das Datum der Abfertigung hervor. Und dieses fehlende Datum dürfte ra-kast gemeint haben. Muss man halt hineinlesen.

Falscher Bescheid - wie klagen?

MmM @, Freitag, 18.11.2011 (vor 4544 Tagen) @ MmM

Hallo!

Also das Eingangsdatum ist klar, der Bescheid war ein Einschreiben!

Es hat sich aber alles verändert, ich habe den gestrigen Tag genutzt um zum dritten Mal das Einwohnermeldeamt aufzusuchen.
Bis dato hatte ich kein Erfolg, gestern aber machte sich eine Sachbearbeiterin die Mühe, im Keller nach der originalen Meldebescheinigung gesucht.
Dieses Dokument belegt eindeutig, dass ich diese Wohnung nicht als Zweitwohnung angemeldet habe (und weist noch einige andere Fehler auf!!!).
Der Eintrag konnte so gelöscht werden und die Sachbearbeiterin hat das Gespräch mit der zuständigen Stelle auch gleich auf sich genommen.
Die haben nun die korrigierte Meldebescheinigung vorliegen und zwei verschiedene Beamte haben mir bestätigt, dass nun sofort ein Änderungsbescheid versandt wird.

Mich hat das gestern eine Nerven und viel Vehemenz gegenüber der Meldebehörde gekostet, aber mir ist das allemal lieber als eine Klage gegen die Stadt zu führen!

Über die Schlamperei in der Meldehalle bin ich immer noch sehr verärgert und auch darüber, wie unkooperativ das Steuer- und Kassenamt ist.

Nunja! Der fall hat sich nun erledigt, ich bedanke mich aber von Herzen für die zwei schnellen Antworten!!!!