ZWS in Hamburg... Ja oder Nein?

Rolli @, Mittwoch, 14.12.2011 (vor 4952 Tagen)

Hallo zusammen,


über dieses Thema gibt es hier schon viele Fragen und Antworten und dennoch habe ich ein Problem!!!

Ich wohne mit meiner "Lebenspartnerin" in einem ihr gehörendem Eigenheim in der Nähe von Rostock und bin dort natürlich auch gemeldet (EWS). Ich zahle zwar keine Miete, beteilige mich aber an den Unkosten mtl. mit 300 €.
Beruflich bin ich seit drei Monaten in Hamburg tätig. Habe mir dort nun eine kl. Whg angemietet und mich auch mit Zweitwohnsitz (ZWS) angemeldet.
Nun habe ein Schreiben des Finanzamtes erhalten mit der Mitteilung, daß ich zur ZWS-Steuer verpflichtet bin. Wäre ich jedoch verheiratet, wäre ich von der Steuer befreit!!!

Mein Lebensmittelpunkt ist aber in Rostock. Montagmittag fahre ich nach HH und Freitagmittag wieder heim. Auch unter der Woche fahre ich ab und an nach Rostock, die Sehnsucht ist halt zu groß.

Melderechtlich stellt sich mir nun die Frage des vorwiegenden Aufenthaltsortes>

Wie sieht es einkommensteuerrechtlich mit einer doppelten Haushaltsführung aus>

Welche Konstellation ist richtig bzw. besser...

EWS Rostock und ZWS Hamburg (also ZWS-steuerpflichtg)>
EWS Hamburg nud ZWS Rostock (nicht steuerpflichtig)>

Bin auf Eure Antworten gespannt und sage schon jetzt DANKE.


Gruß
Rolli

ZWS in Hamburg... Ja oder Nein?

Alfred @, Mittwoch, 14.12.2011 (vor 4952 Tagen) @ Rolli

»Die ultimative Lösung ist heiraten.
Zum Melderecht mal auf der Startseite im Mnü unter „Hauptwohnung nachlesen.
So wie es klingt ist melderechtlich:
- Nebenwohnung in Rostock
- Hauptwohnung in Hamburg
wohl richtig.

Einkommensteuerrechtlich wäre in Hamburg die Erwerbszweitwohnung und die Hauptwohnung (Lebensmittelpunkt) in Rostock zu begründen.
Wohnsitz ist ziemlich beliebig – richtig wohl: Rostock ist Wohnsitz, in Hamburg (nur) gewöhnlicher Aufenthalt.

ZWS in Hamburg... Ja oder Nein?

Rolli @, Donnerstag, 15.12.2011 (vor 4951 Tagen) @ Alfred

» »Die ultimative Lösung ist heiraten.

Heiraten...> Nur um sich 300 € zu sparen> Na ich weiß nicht, ob das allein ein Grund dafür wäre.
Ich könnte es ja mal meiner Liebsten so rüberbringen... ;-)
Da sieht man mal wieder, daß Personen, die eine eheähnliche Lebensgemeinschaft eingegangen sind, mal wieder benachteiligt werden.

» Zum Melderecht mal auf der Startseite im Mnü unter „Hauptwohnung
» nachlesen.
» So wie es klingt ist melderechtlich:
» - Nebenwohnung in Rostock
» - Hauptwohnung in Hamburg
» wohl richtig.

Das diese Konstellation wohl eher in Betracht käme, hatte ich mir auch schon gedacht.
Und trotzdem... mein überwiegender Aufenthalt wäre dennoch in Rostock, rechnet man die Urlaubs- und Krankheitstage dazu.
Daß das EMA in HH mich dazu zwingen wird, im Nachhinein die Wohnsitze melderechtlich zu ändern, kann ich mir nicht vorstellen.
Mal abwarten was passiert.

Habe mir auch schon überlegt, ob ich meinem Vermieter den Vorschlag mache, den schriftlichen Mietvertrag aufzuheben und ihm nur eine mtl. Miet-Pauschale für einzelne Tage zahle.
Oder aber er bestätigt, daß die Wohnung nur ein möbliertes Zimmer ist und keine Küche oder Kochgelegenheit besitzt.