ZWS in Hamburg... Ja oder Nein?
Hallo zusammen,
über dieses Thema gibt es hier schon viele Fragen und Antworten und dennoch habe ich ein Problem!!!
Ich wohne mit meiner "Lebenspartnerin" in einem ihr gehörendem Eigenheim in der Nähe von Rostock und bin dort natürlich auch gemeldet (EWS). Ich zahle zwar keine Miete, beteilige mich aber an den Unkosten mtl. mit 300 €.
Beruflich bin ich seit drei Monaten in Hamburg tätig. Habe mir dort nun eine kl. Whg angemietet und mich auch mit Zweitwohnsitz (ZWS) angemeldet.
Nun habe ein Schreiben des Finanzamtes erhalten mit der Mitteilung, daß ich zur ZWS-Steuer verpflichtet bin. Wäre ich jedoch verheiratet, wäre ich von der Steuer befreit!!!
Mein Lebensmittelpunkt ist aber in Rostock. Montagmittag fahre ich nach HH und Freitagmittag wieder heim. Auch unter der Woche fahre ich ab und an nach Rostock, die Sehnsucht ist halt zu groß.
Melderechtlich stellt sich mir nun die Frage des vorwiegenden Aufenthaltsortes>
Wie sieht es einkommensteuerrechtlich mit einer doppelten Haushaltsführung aus>
Welche Konstellation ist richtig bzw. besser...
EWS Rostock und ZWS Hamburg (also ZWS-steuerpflichtg)>
EWS Hamburg nud ZWS Rostock (nicht steuerpflichtig)>
Bin auf Eure Antworten gespannt und sage schon jetzt DANKE.
Gruß
Rolli