Hauptwohnsitz in USA, Wohnung für 80 Tage im Jahr in Leipzig

Heisenberg @, Mittwoch, 14.12.2011 (vor 4608 Tagen)
bearbeitet von Heisenberg, Mittwoch, 14.12.2011

Hallo,

Ich habe meinen Hauptwohnsitz in den USA, wo ich ca. 180 Tage pro jahr verbringe, da meine Firma dort domiziliert ist. Ich bin ursprünglich Schweizer (mit Schweizerpass), und bin ca. 100 Tag pro Jahr in der Schweiz.

Jetzt habe ich soeben in Leipzig eine Wohnung gemietet, die ich für ca. 80 Tage pro Jahr beziehen möchte. Ich habe mich auf dem Einwohneramt gemeldet, die Frage ist aber nun, wie es mit der Steuerpflicht in Deutschland steht. Meine Steuern bezahle ich in den USA (wegen meiner Firma).

Ich nehme an, dass ich in jedem Fall ZWS in Leipzig bezahlen muss. Da die Beamtin im Meldeamt aber darauf bestanden hat, die Wohnung als Hauptwohnsitz (in Deutschland) einzutragen, bin ich nun etwa voll steuerpflichtig in Deutschland>>

Mir ist der folgende Satz aus der AO 1977 nicht ganz klar, bzgl. Wohnsitz:

"Auf den zeitlichen Umfang des Aufenthalts kommt es nicht an. Es ist ausreichend, wenn Räume zum dauerhaften Wohnen vorhanden sind."

Weiss jemand Bescheid>

Danke,
H.

Hauptwohnsitz in USA, Wohnung für 80 Tage im Jahr in Leipzig

Alfred @, Mittwoch, 14.12.2011 (vor 4608 Tagen) @ Heisenberg

Die melderechtliche Registrierung in Leipzig mit „einziger Wohnung“ – im Inland -) ist korrekt. Zweitwohnungsteuer fällt daher in Leipzig nicht an, denn dazu müsste die Wohnung als Nebenwohnung registriert sein. Bleibt zu fragen, ob die Stadt das auch so sieht oder zumindest einne Versuch unternimmt.

» Mir ist der folgende Satz aus der AO 1977 nicht ganz klar, bzgl. Wohnsitz:
» "Auf den zeitlichen Umfang des Aufenthalts kommt es nicht an. Es ist ausreichend, wenn Räume zum dauerhaften Wohnen vorhanden sind."
Den Satz findet sich so in der AO nicht. Er bezieht sich wohl auf § 8 (Wohnsitz) AO und stellt klar, dass die Wohnsitznahme nicht vom zeitlichen Umfang des Aufenthalts abhängig ist.


Zur Frage der Einkommensteuerpflicht eines Schweizers fehlen mir einige Informationen – da am besten bei einem Steuerberater etc. nachfragen.

Hauptwohnsitz in USA, Wohnung für 80 Tage im Jahr in Leipzig

Heisenberg @, Mittwoch, 14.12.2011 (vor 4608 Tagen) @ Alfred

OK, danke für die Antwort!

Wie wäre die Situation denn bei einem Deutschen Staatsbürger, der sich vor Jahren in Deutschland abgemeldet hat und in den USA steuerpflichtig ist, nun aber eine Wohnung in Deutschland gemietet hat, die sehr selten benutzt wird, also nicht der Lebensmittelpunkt ist>

Hauptwohnsitz in USA, Wohnung für 80 Tage im Jahr in Leipzig

Alfred @, Mittwoch, 14.12.2011 (vor 4608 Tagen) @ Heisenberg

» Wie wäre die Situation denn bei einem Deutschen Staatsbürger, der sich vor
» Jahren in Deutschland abgemeldet hat und in den USA steuerpflichtig ist,
» nun aber eine Wohnung in Deutschland gemietet hat, die sehr selten benutzt wird, also nicht der Lebensmittelpunkt ist>
Hier könnte der Satz greifen; "Auf den zeitlichen Umfang des Aufenthalts kommt es nicht an. Es ist ausreichend, wenn Räume zum dauerhaften Wohnen vorhanden sind."
»
Aber ich weiß es wirklich nicht. Einkommensteuerkenntnisse sindbei mir nur rudimentär vorhanden

Hauptwohnsitz in USA, Wohnung für 80 Tage im Jahr in Leipzig

Heisenberg @, Mittwoch, 14.12.2011 (vor 4608 Tagen) @ Alfred

OK, vielen Dank.

Es waere aber sehr erstaunlich, wenn Einkommenssteuer faellig waere, nur schon wenn man eine Wohnung mietet in D. Aber eben, man weiss ja nie (wie im Fall Auermann).

» » Wie wäre die Situation denn bei einem Deutschen Staatsbürger, der sich
» vor
» » Jahren in Deutschland abgemeldet hat und in den USA steuerpflichtig ist,
» » nun aber eine Wohnung in Deutschland gemietet hat, die sehr selten
» benutzt wird, also nicht der Lebensmittelpunkt ist>
» Hier könnte der Satz greifen; "Auf den zeitlichen Umfang des
» Aufenthalts kommt es nicht an. Es ist ausreichend, wenn Räume zum
» dauerhaften Wohnen vorhanden sind."

» »
» Aber ich weiß es wirklich nicht. Einkommensteuerkenntnisse sindbei mir nur
» rudimentär vorhanden