2. Wohnung Ausland

Hanseatin @, Donnerstag, 29.12.2011 (vor 4473 Tagen)

Hallo,
ich bin seit Anfang November beruflich in London, habe aber meine Wohnung in Hamburg behalten. In London wohne ich ebenfalls in einer Mietwohnung. Muß ich da in Hamburg irgend etwas angeben/versteuern> Gilt die Zweitwohnsteuer auch für Wohnungen im Ausland> Mein Aufenthalt in GB ist auf 2 Jahre begrenzt. Kennt sich da jemand aus> Vielen Dank!

2. Wohnung Ausland

Alfred @, Donnerstag, 29.12.2011 (vor 4473 Tagen) @ Hanseatin

1. Formal Melderechtlich:
- Du bist aus der Wohnung in Hamburg nicht ausgezogen, sondern nutzt diese weiter.
- Melderechtlich zählen nur Wohnungen im Inland. Die Hamburger Wohnung ist melderechtlich damit Deine alleinige Wohnung im Inland.

2. Zweitwohnungsteuer fällt nicht an, weil Du in Hamburg keine Nebenwohnung hast.

2. Wohnung Ausland

Hanseatin @, Freitag, 30.12.2011 (vor 4472 Tagen) @ Alfred

» 1. Formal Melderechtlich:
» - Du bist aus der Wohnung in Hamburg nicht ausgezogen, sondern nutzt diese
» weiter.
» - Melderechtlich zählen nur Wohnungen im Inland. Die Hamburger Wohnung ist
» melderechtlich damit Deine alleinige Wohnung im Inland.
»
» 2. Zweitwohnungsteuer fällt nicht an, weil Du in Hamburg keine Nebenwohnung
» hast.

ok, danke!
Dann brauche ich mir da ja keine Sorgen mehr über zu erwartende riesige Rechnungen mehr zu machen...:-)