Münster - verschachtelte Formulierungen

kodicic @, Donnerstag, 16.02.2012 (vor 4453 Tagen)

Hallo zusammen,

Bis 11/2011 war ich Teil eines unverheirateten, in Münster zusammenlebenden Paares mit Kind. Dazu hatte ich eine Wohnung in Düsseldorf.

Als Hauptwohnung hatte ich Düsseldorf angegeben, als Nebenwohnung Münster.

Arbeitsstelle ist Düsseldorf, dort bin ich 3 Nächte pro Woche.

Die Aufteilung auf Nebenwohnung/Hauptwohnung hat mir die Statd Münster selber so vorgeschlagen, als ich im August 2010 dort mit meiner Freundin zusammengezogen bin und mich beim Einwohnermeldeamt gemeldet habe.

Ab 11/2011 hat sich nur geändert, dass wir geheiratet haben.

Soviel zum Hintergrund.

Hier nun ein Auszug aus der Website der Stadt Münster.

Da steht unter "Wer zahlt nicht>" unter anderem:

"Ebenfalls nicht steuerpflichtig sind unverheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Paare mit Kind(ern),...".

Weitere Voraussetzungen sehe ich da nicht.

Die vollständige Auflistung steht unter:
http://www.muenster.de/stadt/finanzen/zweitwohnungssteuer.html

Was meint Ihr:
War ich nun bis 11/2011 Zweitwohnsitzsteuerpflichtig oder nicht>

Viele Grüße
kodicic

Münster - verschachtelte Formulierungen

Alfred @, Donnerstag, 16.02.2012 (vor 4453 Tagen) @ kodicic

Es ist erstaunlich auf welche kruden Ideen Kommunen kommen, wenn es um die ZWSt geht. In Deinem Fall zu Deinen Gunsten. So wie es klingt, bist Du nicht ZWSt-pflichtig Bis 11/2011 nicht, weil die Münsteraner Befreiung greift, ab 11/2011 nicht, weil Du in Münster mit Hauptwohnung registriert sein dürftest und nunmehr Deine Nebenwohnung in Düsseldorf hast.

Münster - verschachtelte Formulierungen

kodicic @, Sonntag, 19.02.2012 (vor 4450 Tagen) @ Alfred

» Es ist erstaunlich auf welche kruden Ideen Kommunen kommen, wenn es um die
» ZWSt geht. In Deinem Fall zu Deinen Gunsten. So wie es klingt, bist Du
» nicht ZWSt-pflichtig Bis 11/2011 nicht, weil die Münsteraner Befreiung
» greift

Leider greift die Befreiung nicht. Wenn man die Befreiung im Gesamtkontext liest, so stellt sich (angeblich) heraus, dass es völlig egal ist, ob man unverheiratet, nicht dauernd getrennt lebend und mit Kind ist: Laut Stadt Münster bin ich zweitwohnsitzsteuerpflichtig. Für wen diese Befreiung nun greift - vielleicht erklärt mit die Stadt Münster das irgendwann mal. Ich verstehe das, was da auf der Website steht, zumindest nicht.

Sehr ärgerlich, denn die Stadt Münster hat sich mit der Bearbeitung meines Antrags 10 Monate zeit gelassen. 10 Monate, in denen ich glaubte, befreit zu sein und 10 Monate, in denen ich mich ohne Probleme hätte ummelden können.

ab 11/2011 nicht, weil Du in Münster mit Hauptwohnung registriert

» sein dürftest und nunmehr Deine Nebenwohnung in Düsseldorf hast.

Da habe ich leider verpasst, einen gemeinsamen Wohnsitz in Münster anzumelden, es blieb also bei der Zweitwohnung Münster.

Die Stadt Münster verzichtet dennoch ab 12/2011 auf die Steuer, da mich das Standesamt nicht darauf hingewiesen hat, dass wir als Verheiratete eine gemeinsame Hauptwohnung haben müssen.

Münster - verschachtelte Formulierungen

Alfred @, Sonntag, 19.02.2012 (vor 4450 Tagen) @ kodicic

» ... Leider greift die Befreiung nicht.
Das ist auch keine Regelung in der Satzung sondern eine offensichtlich falsche Verlautbarung der Verwaltung. Die Satzung gibt das nicht her. In Deinem Fall gezielte Irreführung, mit "Kontext" hat das nichts zu tun. Was man sich dafür kaufen kann, steht in den Sternen.
Die Verwaltung scheint sich auf den Standpunkt zu stellen: Was interessiert mich mein Gewäsch.

Falls Du klagen willst:
Wenn Du nachweisen kannst, dass Du Dich ab 1.1.2011 zeitlich überwiegend (oder 50:50) in Münster aufgehalten hast und nur melderechtlich falsch registriert warst, ist ein Erfolg fast unvermeidlich.
Aus der Irreführung durch die Behörden könnte man ebenfalls Honig saugen – fragt sich nur, wie ein Richter auf fehlbare Bürokraten und Bürger reagiert. Das System macht keine Fehler>