Gemeinde Helgoland verlangt ab sofort Zweitwohnungssteuer!

wero @, Dienstag, 21.02.2012 (vor 4438 Tagen)

Hallo,
im Oktober 2011 haben meine Lebensgefährtin und ich einen Mietvertrag über eine 2-Zimmer-Wohnung auf der Insel Helgoland abgeschlossen mit dem Vorhaben, dort auch dauerhaft zu wohnen und zu arbeiten (meine Lebensgefährtin zudem aus ärztlich attestierten, gesundheitlichen Gründen). Da das Wohnungsangebot auf der Insel nach Aussagen des dort ansässigen Maklers begrenzt ist und sich durch den kommenden Zuzug von Technikern und Arbeitern wegen der geplanten Offshore-Windkraftparks auf Helgoland zukünftig problematisch entwickeln wird, haben wir o.g. Wohnung dann schon am 01.01.2012 angemietet (eine spätere Anmietung war vom Kölner Vermieter nicht zu erwirken), obgleich wir arbeits- und wohnvertraglich (Einhaltung entsprechender Kündigungsfristen) noch bis zum 31.03.2012 in Düsseldorf gebunden sind. Ein Pendeln zwischen Helgoland und Düsseldorf ist zudem reisetechnisch nicht gerade einfach, die doppelte Miete eine hohe finanzielle Belastung.

Nun haben wir am 02.02.2012 von der Gemeinde Helgoland, für uns überraschend, einen Zweitwohnungssteuerbescheid zugestellt bekommen, indem wir sogleich aufgefordert wurden, unsere Steuerschulden von € 810,-- monatlich gestaffelt zu begleichen.

Diesem Bescheid haben wir telefonisch, schriftlich und per Fax mit dem Hinweis widersprochen, daß wir niemals vor hatten, eine Zweitwohnung auf Helgoland anzumelden und in Düsseldorf als Hauptwohnsitz wohnen zu bleiben.

Unserem Widerspruch wurde mit Schreiben vom 16.02.2012 nicht stattgegeben und die Zahlungsaufforderung wurde erneut bekräftigt.

Dazu möchte ich sagen, daß es (Gesetz hin oder her) kein guter Einstand und m.E. nicht recht und billig ist, potentielle neue Gemeindemitglieder auf diese Art und Weise zu begrüßen!

Im Steuerbescheid teilt man uns u.a. folgendes mit: "Zunächst müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz auf Helgoland beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Helgoland, Frau [...], anmelden. Dies ist m. E. an gewisse Bedingungen geknüpft. Sobald Sie die Bestätigung der Ummeldung haben, können Sie beim Steuer- und Liegenschaftsamt der Gemeinde Helgoland Ihre Zweitwohnung abmelden. Auf Grund der Nutzung als Hauptwohnsitz erhalten Sie sodann einen Zweitwohnungssteuer-Änderungsbescheid."

Eine Ummeldung ist wegen Arbeit in Düsseldorf vor Ort auf Helgoland nicht ohne weiteres möglich und die erste Zahlung von Euro 202 soll erstmalig am 06.03.2012 erfolgen, sollen wir unter Vorbehalt zahlen oder Klage einreichen>

Gemeinde Helgoland verlangt ab sofort Zweitwohnungssteuer!

Alfred @, Dienstag, 21.02.2012 (vor 4438 Tagen) @ wero

Ich kenne die Satzung der Gemeinde Helgoland nicht. Deswegen das Folgende unter Vorbehalt.
Zahlen „unter Vorbehalt“ ist wirkungslos, wenn Du nicht klagst. Von einer Klage solltest Du aber absehen, denn der zu erwartenden Rechtsstreit ist bei der geschilderten Situation praktisch nicht zu gewinnen.
Die Zweitwohnungsteuer dürfte sehr schwer zu umgehen sein. Sie knüpft wahrscheinlich an das Melderecht an und wird fällig bis zu dem Moment, in dem ihr mit Hauptwohnung (oder alleiniger Wohnung) in Helgoland registriert seid. Wenn Du vorhast, ab 1.4. in Helgoland zu leben und zu arbeiten, ist das spätestens zum 1.4. der Fall, und die Steuer entfällt. Du kannst die Ummeldung ohne schlechtes Gewissen auch sofort vornehmen. Die Düsseldorfer Wohnung wird dann für kurze Zeit zur Nebenwohnung. Der Mietvertrag ist dabei unwesentlich, denn die Meldepflicht richtet sich nach der tatsächlichen Nutzung einer Wohnung. Das Thema sollte man in Helgoland aber nicht weiter vertiefen. Ihr zieht nach Helgoland um, basta. Gilt sinngemäß auch für Deine Lebensgefährtin.

Gemeinde Helgoland verlangt ab sofort Zweitwohnungssteuer!

wero @, Dienstag, 21.02.2012 (vor 4438 Tagen) @ Alfred

Danke Alfred, für Deine schnelle Antwort!

Gemeinde Helgoland verlangt ab sofort Zweitwohnungssteuer!

Himbim13 @, Donnerstag, 23.02.2012 (vor 4436 Tagen) @ Alfred

»»Die Düsseldorfer Wohnung wird dann für kurze Zeit zur Nebenwohnung.

Richtig, es könnte aber möglich sein, dass Düsseldorf für die Restzeit
ebenso Zweitwohnungsteuer ggf. erhebt. Es ist zwar im Internet keine
2.WhgSt-Satzung in Düsseldorf lesbar, doch hinsichtlich der Fundstelle
www. duesseldorf.de/thema /d115/115_top150pdf, würde eine Rückfrage
bei der Stadt Düsseldorf nicht ungeschickt sei.

Gemeinde Helgoland verlangt ab sofort Zweitwohnungssteuer!

Alfred @, Donnerstag, 23.02.2012 (vor 4436 Tagen) @ Himbim13

» Rückfrage bei der Stadt Düsseldorf ...
Kann nicht schaden. Aber meines Wissens erhebt die Stsdt Düsseldorf (noch) keine ZWSt. Düsseldorf ist eben nicht Köln.