situation: 2. wohnsitz bei eltern

chili in alles @, Mittwoch, 07.03.2012 (vor 4525 Tagen)

moin,moin,

tja, wie sollt es anders sein...ich habe auch die aufforderung zur zahlung der ZWS bekommen. die kleine stadt osterholz-scharmbeck (niedersachsen, bei bremen) braucht geld. ab 01.07.2012 wird die ZWS dort fällig sein (10%).

nun zu meiner frage, die mir hoffentlich jmd hier beantworten kann:
ich bin doktorand, lebe in stuttgart (1.wohnsitz) in einem wohnheim, habe also kein eigenes bad,küche etc. eingeschrieben als doktorand (also student) bin ich nicht, dass kost ja auch gleich wieder 1000.- pro jahr.

habe 2.wohnsitz bei meinen eltern, zahle dort kein cent miete, habe aber auch keine eigene wohnung in dem sinne, sondern noch mein altes kinderzimmer....

ich bin pro monat ca 2 tage bei meinen eltern (~ 1x übers Wochenende pro monat), komme also maximal auf 30 tage im jahr bei meinem 2.wohnsitz.

-kann mir jmd sagen, auf grund der genannten daten, ob ich nun zur zahlung einer ZWS herangezogen werden kann>

- falls ja, kann ich diese kosten gering halten, indem ich einen sporadischen mietvertrag mit meinen eltern mache und dann zb. 10 cent pro monat zahl> ...dass wären 1,20 im jahr. und die stadt würde dann sagenhafte 12cent von mir bekommen.

dieses szenario gefällt mir generell gut, weil ich hoffe, dass ich der stadt damit mehr verwaltungskosten verursache, als die von mir überhaupt bekommen. das hätten die verdient! :-D :-D :-D

....schließlich ist die ZWS ursprünglich als "Luxussteuer" eingeführt worden und wird nun (wenn auch rechtens) von den städten zum füllen ihrer haushaltskassen mißbraucht. :-(

ich hoffe auf hilfe,
beste grüße
chili

situation: 2. wohnsitz bei eltern

Alfred @, Mittwoch, 07.03.2012 (vor 4525 Tagen) @ chili in alles

Der von Dir verwendete Begriff "Wohnsitz" ist hier irreführend.

Zu Deinen Wohnverhältnissen:
Du bist in Stuttgart mit Hauptwohnung und in Osterholz-Scharmbeck mit Nebenwohnung registriert. Das dürfte, so wie Du es schilderst, melderechtskonform sein und nicht zu einer Veranlagung zur Zweitwohnungsteuer führen. Deswegen: Das von Dir angedachte Szenario ist unnötig.

Nun habe ich weder die Satzung der Stadt noch ein dazugehöriges Formular (Steuererklärung) auf der Internet-Seite der Stadt gefunden. Vielleicht schämt man sich sogar, wahrscheinlicher dürfte aber sein, dass die Steuer erst ab 1.7.2012 greifen soll. Die Veröffentlichung im Weser-Kurier ist erwartungsgemäß wenig hilfreich.

Um Dein Problem näher zu betrachten zu können:
Was heißt in diesem Zusammenhang „Aufforderung zur Zahlung der Zweitwohnungsteuer> Handelt es sich dabei um die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung oder um einen Steuerbescheid>

situation: 2. wohnsitz bei eltern

chili in alles @, Mittwoch, 07.03.2012 (vor 4525 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

danke, dass du dich der Sache annimmst.
Ja, der Rat der Stadt hat die Einführung der Steuer für 01.07.´12 vorgesehen.

Ich habe zunächst ein Infoschreiben von der Stadt erhalten und angehängt die "Erklärung zur Zweitwohnsitzsteuer der Stadt", die ich ausfüllen darf.

Auf Grundlage dieser Steuererklärung soll dann wohl im Anschluß die Steuer festgesetzt werden.

Ich will da jetzt natürlich nichts falsch machen und hoffe auf viele nützliche Tipps. Zumal ich als Doktorand verdammt wenig Geld bekomme, und Wohnen in Stuttgart sehr teuer ist. Selbst im Wohnheim. Da bleibt nicht viel am Ende des Monats übrig, und das bisschen würde ich nur sehr ungern dem Staat schenken.

Ich habe die Hoffnung, dass ich um Zahlung der Steuer herum komme, weil ich ja bei meinen Eltern (wie zuvor erwähnt) gemeldet bin und dort keine Miete zahle... (>)

Beste Grüße
Stefan

situation: 2. wohnsitz bei eltern

Alfred @, Mittwoch, 07.03.2012 (vor 4524 Tagen) @ chili in alles

» Ich habe zunächst ein Infoschreiben von der Stadt erhalten und angehängt die "Erklärung zur Zweitwohnsitzsteuer der Stadt", die ich ausfüllen darf.
Die haben es aber verdammt eilig.

» Auf Grundlage dieser Steuererklärung soll dann wohl im Anschluß die Steuer festgesetzt werden.
Mal positiv sehen: Es kann auch zur amtlichen Feststellung „nicht steuerpflichtig“ führen.
Nun kenne ich weder das (Des)Informationsschreiben noch die Fußfallen, die der Vordruck beinhaltet. Insofern tue ich mich mit konkreten „nützlichen Tipps“ schwer, denn jede Stadt tickt anders und es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, die u.a. von Deinem Temperament abhängen.
Zu Deiner Beruhigung noch mal: Du bist nicht steuerpflichtig. Denn so, wie Du es schilderst, bieten Deine Eltern Dir nur „eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit“ und Du hast hinsichtlich Deiner Nebenwohnung „keine rechtliche Verfügungsgewalt.“ Das bisschen, was Du am Ende des Monats übrig hast, bleibt Dir also erhalten.
Vom Grundsatz her kannst Du den Vordruck unbesorgt ausfüllen. Dann musst Du allerdings damit rechnen, dass ein Steuerbescheid erlassen wird, und dann geht es nur mit Widerspruch und u.U. mit einer Klage weiter. Die wirst Du wohl gewinnen, denn die ständige Rechtsprechung ist bezüglich der Notwendigkeit des Innehabens der Zweitwohnung inzwischen eindeutig zu Deinen Gunsten. Wenn Du es genauer wissen willst, bräuchte ich das Informationsschreiben und den Vordruck (als Scan). Dazu wäre es am besten, Du schickst mir eine Mail über das Forum.

situation: 2. wohnsitz bei eltern

chili in alles @, Mittwoch, 07.03.2012 (vor 4524 Tagen) @ Alfred

Danke, dein Statement beruhigt mich in der Tat. ^^

allerdings schrillen bei mir auch gleich wieder die Alarmglocken, wenn ich "Klage" lese... Damit sind ja wieder Kosten verbunden (Anwalt, Gerichtsgebühren, ect...).

Ich hatte auch überlegt, einfach mal bei der Sachbearbeiter-Tante anzurufen und mich zu erkundigen. Vielleicht kann man ja vernünftig mit Ihr sprechen> Hast du Erfahrung, ob sowas Sinn macht>

Ich kann dir (hoffe ich) ein Scan meinr Dokumente zukommen lassen. Sind 5 Seiten. Allerdings wäre das erst heute Abend möglich.

Grüße

situation: 2. wohnsitz bei eltern

Alfred @, Mittwoch, 07.03.2012 (vor 4524 Tagen) @ chili in alles

» Damit sind ja wieder Kosten verbunden (Anwalt, Gerichtsgebühren, ect...).
Im Endergebnis nur, wenn Du was falsch machst und verlierst - sonst zahlt die Stadt.

» Vielleicht kann man ja vernünftig mit Ihr sprechen> Hast du Erfahrung, ob sowas Sinn macht>
Das ist wirklich von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter verschieden . selbst in einer Stadt. Die Skala reicht da von freundlich/hilfsbereit über korrekt bis inkompetent/borniert und unfreundlich.
Schaden kann es grundsätzlich nicht.

» Ich kann dir (hoffe ich) ein Scan meinr Dokumente zukommen lassen. Sind 5 Seiten. Allerdings wäre das erst heute Abend möglich.
Reicht durchaus. So kanpp wird der Termin ja nicht sein.- Geht aber nur, wenn Du vorher über das Forum mit mir Verbindung ausgenommen hast.