Aus beruflichen Gründen in Köln, ZWS

Roman_2012 @, Mittwoch, 14.03.2012 (vor 4517 Tagen)

Ich bin beruflich von München nach Köln gezogen und arbeite und wohne von Mo. bis Fr. in Köln. Hier habe ich die Zweitwohnung gemietet und mich angemeldet. Bald habe ich Bescheid bekommen, dass ich die ZWS zu zahlen habe. Die Argumentation, dass ich meinen Hauptwohnsitz in München behalte, weil meine mit mir nicht verheiratete Lebensgefährtin und mein Sohn in München wohnen, hat nicht geholfen. Gibt es Wege wie ich die ZWS vermeiden kann und trotzdem den Zweitwohnsitz steuerlich absetzen kann> Könnte ich beim FA die Steuern erstatten bekommen, wenn ich in Köln nicht gemeldet bin>
Roman

Aus beruflichen Gründen in Köln, ZWS

Alfred @, Mittwoch, 14.03.2012 (vor 4517 Tagen) @ Roman_2012

Zum Sachverhalt:
Du hast in Köln eine Wohnung gemietet, die Du – weil in Köln berufstätig - überwiegend nutzt. Damit war diese Wohnung bei Dir (volljährig, ledig) als Hauptwohnung zu registrieren und es fällt keine ZWSt an. Das Problem dürfte dann allerdings die Nebenwohnung in München werden.

Wenn noch möglich, kannst Du gegen diesen Bescheid klagen und so ggf. die ZWSt vermeiden. Das hat mit der einkommensteuerrechtlichen Erwerbszweitwohnung und den Absetzmöglichkeiten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung.

Aus beruflichen Gründen in Köln, ZWS

Roman_2012 @, Mittwoch, 14.03.2012 (vor 4517 Tagen) @ Alfred

Die erste von Dir beschriebene Variante kommt nicht in Frage, da ich damit andere größere Nachteile bekommen würde.
Die Zweite gefällt mir ganz gut, weil auch die Frist zur Erhebung der Klage noch nicht abgelaufen ist. Hättest Du auch weitere, rechtliche Basis/ Infos bzw. gerichtliche Vergleichsentscheide um meine Argumentation besser zu untermauern. Im Bescheid von der Stadt Köln steht nämlich " Eine Befreiung von der Zweitwohnungssteuer gemäß §2 Absatz 6 der Kölner Zweitwohungssteuersatzung ist nicht möglich, da Sie nicht verheiratet sind"
Vielen Dank

Aus beruflichen Gründen in Köln, ZWS

Alfred @, Mittwoch, 14.03.2012 (vor 4517 Tagen) @ Roman_2012

Es gibt in meinem Beitrag keine zwei Varianten. Nur wenn die Wohnung in Köln die von Dir überwiegend genutzte Wohnung ist, kannst Du Dich mit Aussicht auf Erfolg gegen einen ZWSt-Bescheid wehren. Gem. § 2a der Kölner Satzung ist nämlich die vorwiegend genutzte Wohnung die „Hauptwohnung im Sinne der Satzung“.

Wenn dem so ist, musst Du Deinen melderechtlichen Status berichtigen – so wie das Meldegesetz es vorsieht.

Bei Deinen Wohn- und Lebensverhältnissen gibt es dafür nur die Alternativen:
- rechtswidrig mit Nebenwohnung in Köln registriert und dort ZWSt zahlen oder
- melderechtskonform mit Nebenwohnung in München registriert und dort die ZWSt entrichten.

Im Übrigen empfehle ich Dir, Dich mit den melderechtlichen Bestimmungen vertraut zu machen. Eine Kurzfassung findest Du hier auf der Startseite im Menü unter dem Punkt „Hauptwohnung“.