Zweitwohnsteuer für weniger als ein Jahr

alexmliguori @, Dienstag, 24.04.2012 (vor 4477 Tagen)

Hallo,

wenn ich nur für 6 oder 7 Monaten (und nicht ein ganzes Jahr) eine Zweitwohnung in München habe, muss ich trotzdem das 9% der ganzen jährlichen Miete bezahlen oder muss ich nur einen Teil davon bezahlen>

Alexandra

Zweitwohnsteuer für weniger als ein Jahr

Alfred @, Dienstag, 24.04.2012 (vor 4477 Tagen) @ alexmliguori

Im Endeffekt zahlst Du – sofern Du volljährig und ledig bist und die Wohnung nicht vorwiegend nutzt - nur für die Zeit, die Du mit Nebenwohnung registriert bist.

Zweitwohnsteuer für weniger als ein Jahr

Gustav @, Dienstag, 24.04.2012 (vor 4477 Tagen) @ Alfred

» Im Endeffekt zahlst Du – sofern Du volljährig und ledig bist und die Wohnung nicht vorwiegend nutzt - nur für die Zeit, die Du mit Nebenwohnung registriert bist.

Solltest Du allerdings alleinstehend und weniger als 25 000 € Jahreseinkommen in Summe der positiven Einkünfte nachweisen können zahlst gar keine Zweitwohnungssteuer, da kannst Dich wegen Geringverdienerregelung befreien lassen.

Ich finde diese Münchner Satzung ist sehr bürgerfreundlich im Verhältnis zu jenen Satzungen in Fremdenregionen!
trotzdem müsste der Gesetzgeber eine bessere Regelung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleich, wie von Seehofer jüngst angekündigt, zum Thema machen..

Zweitwohnsteuer für weniger als ein Jahr

Himbim13 @, Dienstag, 24.04.2012 (vor 4477 Tagen) @ Gustav

bist.
»
» Solltest Du allerdings alleinstehend und weniger als 25 000 €
» Jahreseinkommen in Summe der positiven Einkünfte nachweisen können zahlst
» gar keine Zweitwohnungssteuer, da kannst Dich wegen Geringverdienerregelung
» befreien lassen.
»
Soweit der Antrag fristgerecht gestellt wird!