Sozialhilfeempfänger Umzug Leipzig - 1 M. Überschneidung

loscarl @, Montag, 14.05.2012 (vor 4457 Tagen)

Hallo,

eine Bekannte von mir (Sozialhilfeempfängerin) zieht nach Leipzig um dort eine Ausbildung anzufangen. Ihre Wohnung ist bereits gekündigt. Die Ausbildung beginnt am 01.08.2012 und die bisherige Wohnung läuft am 31.07.2012 aus. Nun hat sie aber die Gelegenheit schon ab dem 01.07.2012 in ihre neue Wohnung in Leipzig einzuziehen. Es wäre ja eh schlecht, ab 01.08. dort die Ausbildung anzufangen und gleichzeitig einzuziehen. Sie hätte auch schon fast einen Nachmieter für ihre bisherige Wohnung gefunden, der am 01.07. dort einzieht. Aber der Vermieter wollte die Person nicht. Also läuft es wohl darauf hinaus, dass sie einen Monat Überschneidung hat.

Sie hat sich damit abgefunden, für diesen Monat die Miete der alten Wohnung übernehmen zu müssen. Muss sie nun auch noch Zweitwohnsitzsteuer zahlen> Die Stadt Leipzig erhebt ja Zweitwohnsitzsteuer. Aber wie ist das bei Sozialhilfeempfängern>

Wie hoch würde der Betrag dann ungefähr ausfallen> (Beide Wohnnungen sind 1-Zimmer Apartements)

Sozialhilfeempfänger Umzug Leipzig - 1 M. Überschneidung

Alfred @, Montag, 14.05.2012 (vor 4457 Tagen) @ loscarl

Eigentümer oder Mieter einer Wohnung zu sein, hat mit der Zweitwohnungsteuer (nicht nur) in Leipzig nur dann was zu tun, wenn man beide Wohnungen im melderechtlichen Sinn benutzt.

Wenn Deine Bekannte am 01.07. (So) aus ihrer alten Wohnung auszieht und in Leipzig eine neue Wohnung bezieht, hat sie ich in Leipzig mit einziger Wohnung neu registrieren zu lassen (die alte Wohnung wird dabei abgemeldet). Damit gibt es keine Grundlage für die Erhebung einer ZWSt.

Die Frage nach der Höhe der ZWSt erübrigt sich damit.